Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg, Frau Christine Ullmann, scheidet mit Ablauf des 31.12.2017 aus dem Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis Lüneburg aus. Gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten, für die Abberufung ist die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich. Die Nachbesetzung wird gesondert behandelt (Beschluss-Vorlage: VO/7463/17).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:300 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 11120 Bereichsstandard 11/13 Produkt / Kostenträger: 11100402 Personalbetreuung Produkt 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung Haushaltsjahr: 2017
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag: Frau Christine Ullmann wird mit Ablauf des 31.12.2017 als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg abberufen und damit von den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten entbunden.
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