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Vorlage - VO/7456/17  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich Kindertagesstätten und Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz  DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.10.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren hat die Hansestadt den Ausbau der Kindertagesstätten sowohl im Krippen- als auch im Elementarbereich ( 3-6 Jahre) erfolgreich vorangetrieben. Die Zahl der betreuten Kinder in der Stadt ist angestiegen. Damit einhergehend wurden die notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen.

 

Es hat sich aber gezeigt, dass nicht immer der notwendige Austausch von Mobiliar und Ausstattung in den bestehenden Gruppen erfolgen konnte. Eine Begehung der Kitaverwaltung brachte das Ergebnis, dass ein erheblicher Modernisierungsrückstau zu erwarten ist, wenn nicht kurzfristig mit einem Anschub in die Ersatzbeschaffung von Ausstattung und Mobiliar eingetreten wird. Vor allem in die Kindertagesstätten Kaltenmoor und Stadtmitte muss dringend investiert werden.

 

Für den Bereich der Schulen zeichnet sich ein ähnliches Bild. Es werden laufend Modernisierungsarbeiten im vorhandenen Raumbestand vorgenommen. Zudem erfolgen  notwendige Erweiterungen und Umbauten für Zwecke der Ganztagsschule u.a. Es ist in diesem Rahmen aber nicht durchgängig möglich gewesen, Mittel für die Verbesserung in den vorhandenen Unterrichts- und Fachunterrichtsräumen bereitzustellen. Zur Sicherstellung einer vollwertigen Nutzung der Räumlichkeiten ist eine Erweiterungsbeschaffung aber unumgänglich.

 

Das Dezernat Bildung, Jugend und Soziales führt derzeit Zielvereinbarungsgespräche mit den Schulleitungen, um mit diesen gemeinsam Fragen und Aufgaben für das kommende Jahr zu erörtern. Dabei wird von den Schulleitungen auch regelmäßig auf die Notwendigkeit zeitnäherer Ersatzbeschaffungen hingewiesen, die durch die im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht gesichert werden können.

 

Zudem haben sich aus der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus geflüchteten Familien weitere Anforderungen für die Differenzierung im Unterricht ergeben. Bestehende Gruppenräume bieten oftmals nicht geeignete Ausstattung und Mobiliar. Zusätzlich schmälern unvorhersehbare Schadenereignisse den Mobiliarbestand, der kurzfristig wieder aufzubauen ist.

 

Es ergibt sich durch Minderaufwand an anderer Stelle des Gesamthaushaltes die Möglichkeit, bereits jetzt noch im Haushaltsjahr 2017 notwendige Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen von Ausstattung und Mobiliar in Kindertagesstätten und Schulen vorzunehmen.

 

So können zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen folgende Mittel bereitgestellt werden:

 

75.000 €  aus dem Produkt der „Inobhutnahmen“ (367601)

60.000 €  aus dem Produkt „Förderung der freien KiTa-Träger“ (365001)

15.000 €  aus dem Produkt der Allg. Finanzwirtschaft „Zinsen für Kredite“ (612001)

 

Es wird vorgeschlagen, zugunsten städtischer Kindertagesstätten den Betrag von 100.000 € und zugunsten städtischer Schulen 50.000 € bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 45,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 150.000 €

c)  an Folgekosten: keine weiteren Folgekosten

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

        X Ja, siehe Deckungsvorschlag

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Vorlagentext

Produkt / Kostenträger: siehe Vorlagentext

Haushaltsjahr: 2017

 

e)  mögliche Einnahmen: Anteilig 65 % für Aufwendungen bei weiterführenden Schulen vom Landkreis Lüneburg gem. § 118 NSchG


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem überplanmäßigen Aufwand bzw. Auszahlung für die Ersatzbeschaffung und Ergänzung  von Ausstattung und Mobiliar in Kindertagesstätten und Schulen von insgesamt 150.000 € wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.

 

100.000 € werden dem Budget der Kitas (Produkt 365002) und

50.000 € werden dem Budget der Schulen (Produkt 218001) zugeführt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Produkten

 

75.000 €  aus dem Produkt der „Inobhutnahmen“ (367601)

60.000 €  aus dem Produkt „Förderung der freien KiTa-Träger“ (365001)

15.000 €  aus dem Produkt der Allg. Finanzwirtschaft „Zinsen für Kredite“ (612001)