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Vorlage - VO/7242/17-1  

 
 
Betreff: Schulverpflegung in Lüneburg verbessern; Antrag der Fraktion Die Linke vom 09.06.2016 mit dem Ergänzungsantrag vom 10.06.2016 in der Fassung der jeweiligen Änderungsanträge vom 24.05.2017 und vom 04.09.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pia SteinrückeBezüglich:
VO/7242/17
Federführend:DEZERNAT V Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Steinrücke, Pia   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
19.09.2017 
Sitzung des Schulausschusses (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Fraktion DIE LINKE hat ihre Anträge vom 09.06 bzw. 10.06.2016 durch Änderungen vom 24.05. und 04.09.2017 modifiziert. Auf die Vorlage 6739/16 wird verwiesen.

 

Der Rat der Hansestadt hat die beiden Anträge aus Juni 2016 in seiner Sitzung am 18.08.2016 zur weiteren Beratung in den Schulausschuss überwiesen.

 

In der Schulausschusssitzung am 24.05.2017 wurde die Beratung der Anträge in der modifizierten Fassung in die nachfolgende Sitzung des Schulausschusses vertagt.

 

Mit Datum vom 04.09.2017 legte die Fraktion nun eine weitere Änderung des Antrages vor.

 

Zur besseren Lesbarkeit werden die vorliegenden Anträge hier textlich zusammengefasst dargestellt:

 

1. Die Hansestadt Lüneburg trägt die Kosten für Kantinenpersonal, Frachten, etc. in geeigneter Art und Weise.

2. Die Bezahlung des Schulessen in den Schulen erfolgt grundsätzlich bargeldlos.

3. Es werden unter Einbeziehung aller beteiligten Akteur*innen Beschaffungsrichtlinien zur Verbesserung des Schulessen erarbeitet.

 

Für das Catering an Lüneburger Schulen werden Beschaffungsrichtlinien mit folgender Zielstellung erarbeitet:

  1. Schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils auf mindestens 50 % bis 2020 bei bevorzugtem Einkauf regionaler und saisonaler Produkte.
  2. Bemessung einer geeigneten Bezuschussung der Schulverpflegung durch die Stadt, um eine Qualitätsverbesserung des Essens ohne Mehrkosten für Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
  3. Beteiligung der Eltern- und Schüler*innenvertretung am Erarbeitungsprozess der Beschaffungsrichtlinien..

 

 

Der Stellungnahme zu den einzelnen Aspekten der Anträge wird vorausgeschickt:

 

Mit der modifizierten Fassung der Anträge vom 04.09.2017 greift die Antragstellerin die Anregungen und Argumente aus der Verwaltung, der Landesschulbehörde und auch aus dem Stadtelternrat auf,  qualitative Verbesserungen der Schulverpflegung insbesondere durch Zusammenarbeit und Beteiligung der verschiedenen Akteure und eben nicht durch starre Richtlinien und Reglementierungen „von oben“ zu erreichen.

 

Allerdings wird dann bei der Zielsetzung, der Bio-Anteil solle bis 2020 auf 50% erhöht werden, ein Ergebnis vorweggenommen, welches aus Sicht der Verwaltung inhaltlich, fachlich und sachlich mit allen Beteiligten erst einmal erörtert werden muss.  

 

Der Hansestadt ist ein gesundes, ausgewogenes und ökologisches Mittagessen in den städtischen Schulen ein sehr wichtiges Anliegen. Ein mindestens ebenso wichtiges Anliegen ist es dem Schulträger aber, den Schulen entsprechend der gesetzlichen Grundlagen des Schulgesetzes keine unverhältnismäßigen und sogar unzulässigen Vorschriften zu machen.

Die pädagogische Verantwortung für das Mittagessen liegt bei der Schule. Nach § 32 (1) NSchG  ist die Schule eigenverantwortlich in „…ihrer …Organisation und Verwaltung.“ Demzufolge muss die Schule ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit und Gestaltungsspielraum haben.

Für die fachliche Erörterung der Frage nach gesundem Mittagessen ist dabei unbedingt zu beachten, dass mit dem Erstantrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.06.2016 ein Eingriff in die Kompetenzen der Schule vorgenommen worden wäre, welcher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich und nicht förderlich wäre.

 

Nach dem RdErl. des MK vom 01.08.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ bietet jede Ganztagsschule (GTS) an den Schultagen ein warmes Mittagessen an. Dabei ist der Schulträger für die Organisation, Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens zuständig. Das ist sozusagen der „äußere Rahmen“. In die Landeszuständigkeit, also in die Zuständigkeit der Schule, fällt der pädagogische Auftrag, im Rahmen des Mittagessens für Beaufsichtigung, Gestaltung des sozialen Miteinanders und der Vermittlung von Tisch- und Esskultur zu sorgen. Von Beginn an haben hierzu die Lüneburger Schulen und die Hansestadt als Schulträger ein gutes Miteinander gefunden, um das Mittagessen zu organisieren.

 

Dabei soll jede Schulform und jede Schule die Möglichkeit haben, die Schulverpflegung eigenständig zu gestalten. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einbeziehung von Eltern. Ein vom Schulträger „übergestülptes“ Konzept basierend auf Vorgaben / Vorschriften entspricht nicht dem Grundsatz der Partizipation von Eltern und auch Schülerinnen und Schülern.

In den pädagogischen Konzepten der Ganztagsschulen wird der Stellenwert einer gesunden, ökologischen Schulverpflegung bereits hervorgehoben. Es bedarf aber auch immer wieder der (schulinternen) Diskussion, welches gemeinsame Verständnis von „gesundem“ Essen besteht. Die Hansestadt ist immer wieder bereit, diese Prozesse aktiv zu unterstützen und zu begleiten.

 

Ein gemeinsam erarbeitetes Konzept und eine regelmäßige Auseinandersetzung in Schule mit dem Thema „Gesundes Essen in Schule“ sind hierbei gute Voraussetzungen dafür, dass ein gemeinsames Verständnis dafür geschaffen wird, was überhaupt gesundes Essen ist. Nur durch einen gemeinsamen Verständigungsprozess wird es möglich sein, dem Thema die Emotionalität zu nehmen, zu einer Versachlichung und letztlich zu einer guten Diskussion zu kommen.

 

Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern und Eltern spielt hierbei eine wesentliche Rolle, welche im niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) klar geregelt ist. Nach § 80 NSchG (Schüler) und § 96 NSchG (Erziehungsberechtigte) sind von den Gremien „alle schulischen Fragen“ zu erörtern. Ohne Frage gehört die Organisation des Schulessens in diesen Zuständigkeitsbereich. Der Verwaltung ist bekannt, dass in allen Schulen die Eltern- und Schülervertretungen bei der Neukonzeptionierung des Schulessens beteiligt werden.

 

Die Caterer sind von den Schulen unter Einbeziehung der schulischen Gremien sorgfältig ausgewählt worden. Die Hansestadt ist als Schulträger über den Schulvorstand involviert und bringt sich entsprechend ein.

 

Über die Beteiligung im Schulvorstand hinaus steuert die Hansestadt Lüneburg die Rahmenbedingungen im Pachtvertrag mit dem Caterer. Auch hier wird Bezug genommen auf die Vereinbarung, welche die Schule mit dem Caterer getroffen hat.

 

Die Hansestadt setzt die Vorstellungen der Schulen bereits bei der baulichen Umsetzung und Ausstattung der Mensen um; zuletzt z.B. mit der Erweiterung der Mensa in der IGS Lüneburg. Dort konnte in einvernehmlicher Zusammenarbeit von Schule und Schulträger sowie unter Beteiligung des –dort bereits jahrelang tätigen-  Caterers eine für die schulorganisatorischen Belange der IGS optimierte Situation geschaffen werden. Diese räumlichen Voraussetzungen machen vieles möglich, was auch im Zusammenhang mit dem Angebot einer gesunden Schulverpflegung steht, z.B. durch die Bereitstellung einer Salatbar.   

 

Die Zusammenarbeit der städtischen Schulen mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) ist bei der konzeptionellen Planung der Schulverpflegung längst etabliert. Die Schulen nutzen bereits die Möglichkeit, die Speisepläne von Experten der DGE auf Qualität des Essens überprüfen zu lassen. Von den 9 Caterern verfügen derzeit 8 Caterer über das DGE-Zertifikat.

 

Auch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung (VNS) wird intensiv von den Schulen genutzt. Diese ist immer eingebunden, wenn sich eine Schule bzgl. der Verpflegung neu aufstellen möchte.

 

Die Vernetzungsstellen wurden im Rahmen des Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesundere Ernährung und mehr Bewegung“ in allen Bundesländern eingerichtet. Sie verfolgen das Ziel, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten in Deutschland bis zum Jahr 2020 nachhaltig zu verbessern. Erwachsene sollen gesünder leben, Kinder gesünder aufwachsen und von einer höheren Lebensqualität und einer gesteigerten Leistungsfähigkeit in Bildung, Beruf und Privatleben profitieren.

 

Gerade im Bildungsbereich Kita und Schule, in welchem Kinder und Jugendliche immer länger verbleiben, ist es für die Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung wichtig, eine gut funktionierende Verpflegung umzusetzen und diese zu optimieren. Die Vernetzungsstellen stehen hierzu als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und geben unabhängig Orientierung und Hilfestellungen zu allen Belangen der Kita- und Schulverpflegung. Projektträger der Vernetzungsstelle ist die DGE.

 

Die Informations- und Beratungsstellen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen befinden sich seit 2009 bei der Landesschulbehörde an den Standorten in Braunschweig, Lüneburg und Osnabrück. Es gibt mit Frau Diana Reif eine konkrete Ansprechpartnerin für die Schulen der Hansestadt vor Ort. 

 

Gespräche der Bildungsdezernentin mit dem Stadtelternrat und mit Frau Reif führten zu dem Ergebnis, dass

- Frau Reif in einer der kommenden Schulausschusssitzungen (wegen Urlaub in dieser Sitzung verhindert) zu  gesundem Schulessen vortragen wird

und

- eine gemeinsame Qualitätsoffensive „Gesundes Schulessen“ unter Beteiligung der 

  Landesschulbehörde, des Schulträgers sowie den Vertretern der Schulen

  einschließlich der Eltern- und Schülervertreter vorbereitet wird.

 

 

Zu den Anträgen im Einzelnen:

 

1.Die Hansestadt Lüneburg trägt die Kosten für Kantinenpersonal, Frachten etc. in geeigneter Art und Weise.

 

In den städtischen Schulen wird die Mittagsorganisation unterschiedlich gehandhabt. Die Schulen regeln die Organisation des Mittagstisches in ihrem pädagogischen Konzept, welches Bestandteil des Schulprofils ist. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sollten den Schulen nicht genommen werden, da diese, erst recht nach der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ im Jahre 2007, stärker noch als vorher auf eine individuelle Profilbildung achten.

 

So können an der Essenausgabe Mitarbeiter des Caterers, ehrenamtliche Mitarbeiter, Elterninitiativen oder der Förderverein der Schule beteiligt sein. Auch hier gehen die Schulen ihren individuellen Weg und haben nicht nur den Speiseplan, sondern auch die Organisation des Mittagessens im Rahmen ihrer Bedarfslage geregelt. Soweit erforderlich, werden einzelne Schulen durch Personalgestellung unterstützt. Das Personal wird bei den hauswirtschaftlichen Arbeiten in der Ausgabeküche eingesetzt.

 

Die Ausstattung der Küchen und Mensen erfolgt auf Kosten der Hansestadt. Es ist dem Caterer jedoch grundsätzlich möglich, eigene Geräte zusätzlich mitzubringen und einzusetzen.

 

Die Reinigung der Mensabereiche findet in der Regel durch den von der städtischen Gebäudewirtschaft beauftragten Reinigungsdienstleister statt.

Die Kosten der Anlieferung werden durch den Caterer getragen, der es in seine Kalkulation einfließen lässt. 

 

Aus der Zusammenarbeit mit den Schulen ist bekannt, dass durch die Möglichkeiten zur Eigenorganisation ein großes Maß an Zufriedenheit besteht.    

 

2.Die Bezahlung des Schulessens in den Schulen erfolgt grundsätzlich bargeldlos.

 

Die Bezahlung des Schulessens in den städt. Grundschulen erfolgt bereits bargeldlos in der Regel per Lastschriftverfahren; eine Grundschule hat ein Kartenlesesystem.

In den weiterführenden Schulen wird in bar gezahlt.

 

Eine Bezahlung mittels einer Guthabenkarte oder Lastschrifteinzug sorgt nicht automatisch für eine stigmatisierungsfreie Abwicklung. So gibt es das Risiko, dass das Aufladen der Karte vergessen wird oder mangels finanzieller Mittel ein Aufladen /eine Abbuchung per Lastschrift nicht möglich ist. Dann erhielte das Schulkind kein Essen.

Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass das Personal der Essenausgaben grundsätzlich sensibel mit der Situation der einzelnen Schülerin oder des Schülers angemessen umgehen kann.

Schülerinnen und Schüler mit Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket  erhalten ihr Schulessen für einem Betrag von 1,00 EUR.

 

3. Es werden unter Einbeziehung aller beteiligten Akteur*innen Beschaffungsrichtlinien zur Verbesserung des Schulessen erarbeitet.

 

Neben dem bereits eingangs erläuterten Grundsatz der „Eigenverantwortlichen Schule“ muss auch festgestellt werden, dass eine starre Vorschrift dem Verständnis der Zusammenarbeit und Partizipation aller Beteiligten in Schule nicht entspricht.

Sie ist daher in der beantragten Form nicht erforderlich.

 

Zudem wäre eine Richtlinie zum Einsatz von Bio-Produkten durch den Schulträger sogar kontraproduktiv, da zur Sicherstellung der Schulkost auch Produkte mit langen Transportwegen zulässig wären, was sicher nicht im Sinne der Nachhaltigkeit wäre.

 

Es wird vielmehr vorgeschlagen, die eigentlichen Anforderungen zur Qualität des Schulessen in den Fokus zu nehmen, und einen Aktionsplan für gesundes Schulessen zu starten.

Für diese Qualitätsoffensive ist die Einbindung aller am Schulessen beteiligten Akteure erforderlich; eine fachliche Begleitung ist sicherzustellen. Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits mit Frau Reif von der Vernetzungsstelle vereinbart, eine solche Qualitätsoffensive ab November 2017 zu starten.

 

 

Für das Catering an Lüneburger Schulen werden Beschaffungsrichtlinien mit folgender Zielstellung erarbeitet:

  1. Schrittweise Erhöhung des Bio-Anteils auf mindestens 50 % bis 2020 bei bevorzugtem Einkauf regionaler und saisonaler Produkte.
  2. Bemessung einer geeigneten Bezuschussung der Schulverpflegung durch die Stadt, um eine Qualitätsverbesserung des Essens ohne Mehrkosten für Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
  3. Beteiligung der Eltern- und Schüler*innenvertretung am Erarbeitungsprozess der Beschaffungsrichtlinien.

 

Eltern und Kinder sind bzw. werden sowohl in Kita als auch Schule für eine gesunde Ernährung sensibilisiert, z.B. indem das Thema im Unterricht oder in der alltäglichen Pädagogik eingebunden ist.

 

Nicht erst seit heute werden von den Caterern ökologische und gesundheitsbezogene Grundsätze über das Beantragte hinaus berücksichtigt. Die Expertise von Ernährungsexperten, die für eine gesunde, ausgewogene und altersgerechte Ernährung der Schulkinder vor allem Obst und Gemüse an erster Stelle auf dem Speiseplan sehen, werden berücksichtigt. Fisch, Vollkornprodukte, Müsli ohne Zuckerzusatz, fettarme Milch und Milchprodukte sowie Trink- und Mineralwasser und ungesüßte Tees werden für eine optimale Lebensmittelauswahl empfohlen und finden ebenfalls Berücksichtigung. Bei der Zusammenstellung des Speiseplans werden saisonale und kulturspezifische Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte berücksichtigt. Schülerinnen und Schülern mit Lebensmittelunverträglichkeiten muss ebenfalls die Teilnahme an den Mahlzeiten ermöglicht werden.

 

So wird ein Schwerpunkt auf saisonale und regionale Erzeugnisse im Sinne einer Nachhaltigkeit gelegt. Damit gehen die Schulen und ihre Caterer weit über das Antragsbegehren mit dem Fokus auf Bio-Erzeugnisse hinaus. Durch den Bezug von saisonalen und regionalen Produkten werden lange Transportwege von Lebensmitteln vermieden und es wird zudem die regionale Wirtschaft gestärkt.

 

Damit wird auch den Zielen in § 6 Ziffer 8 der „Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung von Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen“ Rechnung getragen. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass „die Richtlinie jedoch bisher unzureichend umgesetzt“ wird.

 

Es ist hervorzuheben, dass sich die Schulen gemeinsam mit den Eltern seit vielen Jahren aus eigener Verantwortung für ein gesünderes und ausgewogenes Speiseangebot einsetzen. Individuelle Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern an den Schulen werden dabei berücksichtigt.

 

Hinsichtlich der Preisbildung des Schulessens muss darauf verwiesen werden, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien das Mittagessen zu einem symbolischen Preis erwerben. Sollte eine Schulgemeinschaft beschließen, konsequent Bio-Essen anbieten zu wollen, können mögliche Mehrkosten von wirtschaftlich stärkeren Familien auch getragen werden. Der subventionierte Essenpreis für Schülerinnen und Schüler, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt werden, ändert sich dadurch nicht. 

Zudem ist nicht zu erwarten, dass (nur) eine Förderung des Essenspreises dauerhaft die tatsächliche Akzeptanz des Mittagessens durch die Schülerinnen und Schüler fördert.

Somit hat die Verwaltung erhebliche Bedenken gegen eine Subventionierung des Schulessen. Gleichwohl gibt es immer wieder befürwortende Stimmen. So wurde auf der Sitzung des Stadtelternrates am 28.08.17 gegenüber der Sozialdezernentin der Gedanke geäußert, das Mittagessen mit 0,20 € zu bezuschussen.

Dieser Betrag würde bei rd. 1.500 Schülerinnen und Schülern, die derzeit täglich an der Verpflegung teilnehmen (bei 190 Schultagen) einen Mehraufwand von rd. 57.000,- € / jährlich erfordern. Bei der aktuellen Tendenz hin zu einer ganztägigen Betreuung von (Grund-)Schülern ist von einem steigenden Mehraufwand auszugehen.

 

Neben den erheblichen Aufwendungen der Hansestadt für die investiven Vorhaben im Bildungssektor (Bildungsfonds I und II, mit u.a. Ausbau Ganztagsschulen, Sanierungen/Modernisierungen in Kita u. Schulen) kämen hier zusätzliche Aufwendungen im Ergebnishaushalt hinzu.

 

Als freiwillige Leistung der Hansestadt wäre dieser Betrag aus dem Budget des Fachbereiches 5 Teilhaushalt 53000 Bildung und Betreuung bereitzustellen.

 

Aufgrund der strengen Vorgaben des Landes zur Haushaltsbewirtschaftung ginge dies aber nur unter Verschiebung von Haushaltsmitteln; hier also zu Lasten der Mittel für die Förderung des Ganztages und der Sicherung der Nachmittagsbetreuung/Randzeitenbetreuung.

Des Weiteren wäre die Finanzierung der Koordinatoren an Ganztags-Grundschulen, mit der in 2018 gestartet werden soll, betroffen. Eine entsprechende Mittelanmeldung liegt für die Haushaltsplanberatungen vor. 

 

Eine telefonische Abfrage bei den Städten Stade, Uelzen, Celle und Cuxhaven ergab, dass dort keine direkte Bezuschussung des Essenspreises erfolgt. Wie bei der Hansestadt Lüneburg auch, werden dort die baulichen und personellen Rahmenbedingungen gesichert.

Die Stadt Hildesheim zahlt ihren Schulen, die eine Mittagsverpflegung anbieten, einen Betrag, den diese für die Sicherung und Verbesserung der Mittagstische einsetzen. Es ist u.a. auch zulässig, die Mittel zur Senkung des Essenpreises zu verwenden.  

 

Sowohl im Rahmen der Schulentwicklungs- als auch der Kita-Bedarfsplanung ist ab 2018 geplant, in regelmäßigen Abständen Elternbefragungen durchzuführen. Hierbei sollen vor allem die Eltern befragt werden, deren Kinder zukünftig die Schule besuchen werden. Die Fragen beziehen sich auch auf pädagogische Inhalte sowie auf die Art und Ausgestaltung der Ganztagsschulen. Bei der Planung des Ausbaus einer Schule zur Ganztagsschule werden ebenfalls grundsätzlich die Eltern befragt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zukünftig die Frage nach der Schulverpflegung hinsichtlich Qualität, Bio-Anteil und Bereitschaft zur Übernahme von (möglichen) Mehrkosten in die Elternbefragung mit aufzunehmen.

 

Das Ergebnis dieser Elternbefragung und andere Aspekte zur Weiterentwicklung der Schulverpflegung in der Hansestadt sind zu bewerten.

Daher wird zur Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für ein gesundes Schulessen vorgeschlagen, ab 2018 eine

 

Qualitätsoffensive „Gesundes Schulessen“

 

in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung/Frau Reif zu starten.

 

Das Thema soll in der gemeinsamen Verantwortung und Beteiligung von Schulträger, Landesschulbehörde, Schulleitungen / –gremien und Eltern und Kindern weiter verfolgt werden. Es sollen in Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops Qualitätsstandards für „Gesundes Schulessen“ erarbeitet werden.

 

Die Beteiligung der Akteure wird aber nicht verpflichtend, sondern freiwillig sein, um von vornherein eine hohe Akzeptanz der Arbeitsergebnisse zu fördern

 


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 450,00 €

  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: z.B. 57.000 € bei einem Zuschuss von 0,20 € pro Schüleressen.

c)  an Folgekosten: ggf. jährlich fortlaufend

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

XJa, bei Inanspruchnahme (Mittelkürzung) von vorhandenen Haushaltsmittel für GTS/ Nachmittagsbetreuung

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000/55720

Produkt / Kostenträger: 21001/21100102

Haushaltsjahr: 2017

 

e)  mögliche Einnahmen

 

 

 

Anlagen:

 

-       Änderungsantrag zum Antrag „Schulverpflegung in Lüneburg verbessern“ vom 24.05.17

-       Änderungsantrag zum Zusatzantrag vom 10.06.17 zum Antrag „Schulverpflegung in Lüneburg verbessern“ vom 24.05.17

-       Änderungsantrag zum Antrag „Schulverpflegung in Lüneburg verbessern“ vom 04.09.17

-       Änderungsantrag zum Zusatzantrag vom 10.06.17 zum Antrag „Schulverpflegung in Lüneburg verbessern“ vom 04.09.17

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Änderungsanträge _24.05.2017 (247 KB)      
Anlage 1 2 Änderungsantrag zu Antrag Schulessen verbessern vom 04.09.2017 (208 KB)      
Anlage 2 3 Änderungsantrag zum Zusatzantrag zu Schulessen verbessern vom 04.09.2017 (305 KB)      
Anlage 4 4 Änderungsantrag der SPD vom 14.09.2017 zu TOP 8 der Schulausschusssitzung (479 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beschließt, die Anträge in der vorliegenden Fassung abzulehnen.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert Vorbereitungen zu treffen, im Rahmen einer Qualitätsoffensive „Gesundes Schulessen“ in 2018 die Standards für ein gemeinsames Verständnis von gutem Schulessen aller an Schule Beteiligten zu erarbeiten.

 

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung ist einzubinden und eine Elternbefragung zur Schulverpflegung durchzuführen.

 

Stammbaum:
VO/7242/17   Schulverpflegung in Lüneburg verbessern; Antrag der Fraktion Die Linke vom 09.06.2016 mit dem Ergänzungsantrag vom 10.06.2016)   DEZERNAT V   Beschlussvorlage
VO/7242/17-1   Schulverpflegung in Lüneburg verbessern; Antrag der Fraktion Die Linke vom 09.06.2016 mit dem Ergänzungsantrag vom 10.06.2016 in der Fassung der jeweiligen Änderungsanträge vom 24.05.2017 und vom 04.09.2017   DEZERNAT V   Beschlussvorlage