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Vorlage - VO/7393/17  

 
 
Betreff: Antragstellung Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burghardt, Sandra
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Burghardt, Sandra   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.08.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Bund hat für das Programmjahr 2017 nachträglich das neue Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ in die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung aufgenommen. Über das Programm werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert.

In Vorbereitung auf die Antragstellung zur Programmaufnahme hat der Verwaltungsausschuss  in seiner Sitzung vom 20.06.2017 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen und die Abgrenzung eines Untersuchungsgebiets beschlossen (VO/7261/17). Das Gebiet trägt den Projektnamen „Grünband Innenstadt“.

 

Nach Rücksprache mit dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)  ist eine Antragstellung für das Jahr 2017 ratsam, da bisher nur wenige Anträge zur Programmaufnahme in das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ vorliegen und dadurch die Chancen auf Aufnahme in das Förderprogramm relativ gut sind.

 

Der Antrag muss dem ArL bis zum 01.09.2017 vorliegen, da die Mittel aus 2017 noch im Jahr 2017 per Bewilligungsbescheid vergeben werden müssen.

Üblicherweise dienen die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung als Beurteilungsgrundlage für eine Aufnahme in das Förderprogramm. Die vorbereitende Untersuchung wird aufgrund des erst kürzlich erfolgten Programmaufrufs erst im Dezember 2017 fertig sein und dann im Rat beschlossen.

 

Das Untersuchungsgebiet und erste übergeordnete Zielsetzungen wurden mit dem ArL vorab erörtert und sehr positiv aufgenommen, so dass eine Antragstellung auch ohne Vorliegen der Ergebnisse aus der vorbereitenden Untersuchung zur Fristwahrung seitens des ArL befürwortet wird.

Als Mindestinhalt für einen so kurzfristig zu stellenden Antrag sind ein Gesamtkostenrahmen und die Abgrenzung des Fördergebiets notwendig.

In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro cappel + kranzhoff,  welches die vorbereitende Untersuchung erstellt, wird ein möglicher Kostenrahmen ermittelt.

Der Kostenrahmen wird auf der Grundlage einer Begehung des Gebietes erstellt und stellt den maximalen Kostenrahmen dar. Die Höhe des Kostenrahmens wird aufgrund der knappen Vorbereitungszeit im Ausschuss vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 06987

Produkt / Kostenträger: 51100202

Haushaltsjahr: 2018ff.

 

e)  mögliche Einnahmen: 2/3 aus Städtebaufördermitteln


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Antragstellung für das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ mit dem Quartier „Grünband Innenstadt“ und beschließt,den im Ausschuss mündlich vorgetragenen Kostenrahmen im Haushalt bei Programmaufnahme bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Fördergeber einzureichen.