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Vorlage - VO/7384/17  

 
 
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.08.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Eine gegen den Oberbürgermeister eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, da dieser nach § 107 Abs. 5 Satz 1 NKomVG Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters und somit für die Entscheidung über eine, gegen diesen gerichtete, Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig ist.

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der das Tätigwerden des Dienstvorgesetzten angeregt werden soll und der die Überprüfung des beanstandeten Vorganges zum Ziel hat. Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönliche Fehlverhalten eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes.

Ist hingegen eine fachliche Überprüfung einer Entscheidung das Ziel, handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.

 

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird die in der Anlage beigefügte Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.06.2017 gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge vorgelegt.

 

 

Da Herr Oberbürgermeister Mädge bis zum Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn in keiner Weise in diese Angelegenheit involviert und es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen der Beschwerdeführerin und Herrn Oberbürgermeister Mädge kam, ist ein persönliches Fehlverhalten seinerseits in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

 

Hinsichtlich der fachlichen Überprüfung des zugrundeliegenden Sachverhalts wird auf die Stellungnahme des Bereiches 32 - Ordnung verwiesen (siehe Anlage). Die fachliche Überprüfung der Entscheidung hat ergeben, dass diese korrekt getroffen wurde. Aus fachlicher Sicht ist die Beschwerde unbegründet.


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

  1. Stellungnahme Bereich 32 – Ordnung
  2. Ansicht Verkehrszeichen in Bardowicker Straße (Foto)
  3. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.06.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Bereich 32 - Ordnung (272 KB)      
Anlage 2 2 Ansicht Verkehrszeichen in Bardowicker Straße (Foto) (548 KB)      
Anlage 3 3 Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.06.2017 (730 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13.06.2017 gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge wird als unbegründet zurückgewiesen.