Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg bedient sich zur Erfüllung ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufgaben der „Daseinsvorsorge“ ihrer städtischen Beteilligungsgesellschaften.
Viele dieser Aufgaben sind gemeinwohlorientiert und können daher nicht kostendeckend erbracht werden. Die Beteiligungsgesellschaften erhalten für die Erbringung ihrer Aufgaben von der Hansestadt Lüneburg finanzielle Unterstützung.
Die finanziellen Unterstützungen sind vielfältig und können beispielsweise durch Zuschüsse, Ausgleichszahlungen, Kapitaleinlagen, Darlehen sowie Bürgschaften erbracht werden. Diese Finanzierungsleistungen der Kommunen an ihre Beteiligungsgesellschaften müssen im Sinne der EU-beihilferechtlichen Vorschriften erfolgen.
Die Hansestadt Lüneburg ist Gesellschafterin der Lüneburger Heide GmbH (LHG) und auf Grundlage des Entwurfes über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und Vereinbarungen mit der LHG dazu verpflichtet, die LHG durch Zahlungen mit finanziellen Mitteln auszustatten. Gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages mit Stand vom 29.05.2017, sind die Finanzierungsbeiträge der kommunalen Gesellschafter durch separate Betrauungsakte zu regeln, um die Finanzierung der LHG EU-beihilferechtskonform zu gestalten.
Mit diesem Betrauungsakt entsteht Rechtssicherheit zwischen der Kommune und der Gesellschaft. Ein Risiko ist damit nicht verbunden, da sämtliche Verpflichtungen beider Vertragsparteien in dem Betrauungsakt geregelt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: Betrauungsakt
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH werden angewiesen, der Betrauung der Lüneburger Heide GmbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Förderung des Tourismus in der Region Lüneburger Heide und der Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Destination Lüneburger Heide auf der Grundlage des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 zuzustimmen.
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