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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2015 und Gebührenbedarfsberechnung 2017
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2015 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenüberdeckung von rd. 5,8 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2013 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 587,4 T€.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2015 auf Basis der Betriebsabrechnung 2014 für das Jahr 2016 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1,4 Mio.€ Erlöse erwirtschaftet. Die Erlössituation ist zum einen auf die Erhöhung des öffentlichen Flächenanteils von 20,0 % auf 25,0 % zum 01.01.2015 zurückzuführen. Die Anpassung erfolgte, um den Friedhöfen in der Hansestadt Lüneburg mit ihren öffentlichen Grün- und Erholungsflächen auch als Teil der städtischen Kultur gerecht zu werden.
Zum anderen ist die Anzahl der Beisetzungen in den letzten Jahren konstant geblieben:
Die negative Prognose des Betriebsergebnisses 2016 ist insbesondere auf gesunkene Beisetzungszahlen zurückzuführen. So fanden im Jahr 2016 bis einschließlich Oktober lediglich 354 Beisetzungen statt. Aufgrund der Gebührenentwicklung in den letzten drei Jahren ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Gebühren stabilisieren. Sollte diese Entwicklung nicht eintreten, ist eine Gebührenanpassung in den Folgejahren nicht auszuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2 - Betriebsabrechnungsbogen 2015 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2 - Gebührenbedarfsberechnung 2017
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2015 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2017 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
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