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Vorlage - VO/6823/16  

 
 
Betreff: 5. Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 18.08.2016 das Konzept für den Winterdienst für den sicheren Radverkehr beschlossen. Danach soll der Winterdienst künftig auch auf kombinierten Geh- und Radwegen durch die AGL durchgeführt werden. Um für diese Maßnahme auch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) entsprechend anzupassen.

 

Zur effektiven Durchführung des Winterdienstes auf Geh- und Radwegen ist die AGL auf den Einsatz eines Salz-Sand-Gemisches im Verhältnis 1:15 angewiesen. Die Straßenreinigungsverordnung hat bislang einen Salzeinsatz gänzlich ausgeschlossen, so dass auch in diesem Punkt eine Anpassung der Verordnung notwendig ist.

 

Die Überprüfung bestehender Reinigungsklassen hat einen weiteren Änderungsbedarf ausgelöst. Die Heiligenthaler Straße wird im Abschnitt von der Lüneburger Straße bis zum Abzweig zur Ziegelei derzeit nicht gereinigt, so dass eine Reinigungsklasse nicht erforderlich ist. Nicht betroffen von dieser Regelung ist der als Sackgasse ausgebildete Stichweg der Heiligenthaler Straße. Hier verbleibt es bei der Reinigungsklasse 3a – Reinigung durch die Anlieger.

 

Die Straße Eichenhain in Häcklingen war bislang der Reinigungsklasse 3a – Reinigung durch die Anlieger – zugeordnet. Die Neubeurteilung dieser Straße hat ergeben, dass der Querschnitt der Straße eine Reinigung durch die AGL zulässt. Da die Reinigung durch die AGL den Regelfall darstellt und die Übertragung auf die Anlieger nur an solchen Stellen erfolgen soll, wo eine Reinigung durch die AGL nicht oder nur mit hohem wirtschaftlichen Aufwand möglich wäre, soll die Straße Eichenhain künftig der Reinigungsklasse 3 zugeordnet werden.

 

Die Ortsvorsteherin der Ortschaft Rettmer und der Ortsvorsteher der Ortschaft Häcklingen wurden über die geplanten Änderungen informiert und haben keine Bedenken geäußert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Änderungsverordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsverordnung 5 2016 entwurf für vorlage (29 KB) PDF-Dokument (76 KB)    

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die 5. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumlich eausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) in der dieser Vorlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.