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Sachverhalt: Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 02.06.2016, veröffentlicht am 28.07.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 11 bedarf einer Korrektur, weil die den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Unterlagen in Teilen zu einer nicht gewollten Satzungsänderung geführt haben.
Nach der Beschlusslage des Rates vom 02.06.2016 ist im Gebührenverzeichnis (zu § 2 der Marktgebührensatzung) folgende Regelung in Kraft getreten (Auszug):
Der Fehler ist bei der Übertragung aus den Arbeitsunterlagen in die Synopse und in die Vorlage der Satzungsneufassung unter der lfd. Nr. 3.6 und 3.7 (Ausspielungen, begehbar sowie Ausspielungen, nicht begehbar) entstanden. Aufgrund der verwaltungsinternen Vorarbeiten und der anschließenden Abstimmung mit den Verbänden müssen die Gebührentatbestände für die Nrn. 3.6 und 3.7 des Gebührenverzeichnisses korrekterweise wie folgt lauten:
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 25 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle:32050 Produkt / Kostenträger:57300108 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen
Da die Arbeitsunterlagen nicht Gegenstand der Gremienberatungen war, ist bedauerlicherweise eine erneute Gremienbefassung notwendig, um die eigentlich gewollte Satzungänderung auch formal korrekt herbeiführen zu können.
Beschlussvorschlag: Die Anlage zu § 2 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982, in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 02.06.2016, veröffentlicht am 28.07.2016 im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 11 wird wie folgt geändert:
Die laufenden Nummern 3.6 und 3.7 erhalten folgende Fassung:
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