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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Stadt
Lüneburg hat am 25. April 1999 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen im
Wasserviertel gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Es wurde das Stadtplanungsbüro
Henschke, Klobe und Patt, Stöhr beauftragt. In seinem Bericht kommt das Büro zu
dem Ergebnis, dass der Untersuchungsbereich städtebauliche Mißstände im Sinne
des § 136 (2) u. (3) BauGB aufweist. Diese sind z.B. ein erheblicher
baulicher Instandsetzungsbedarf oder Funktionsschwächen in einzelnen
Teilbereichen. Um die Voraussetzungen für die
Beseitigung der städtebaulichen Mißstände durch Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136
(4) BauGB zu schaffen, wird vorgeschlagen, den in der anliegenden Karte
kenntlich gemachten Teilbereich des Untersuchungsgebietes als Sanierungsgebiet
gemäß § 142 BauGB förmlich festzusetzen. Die Gebietsabgrenzung wurde unter
Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen: Die Häufung städtebaulicher Mißstände,
deren Behebung durch Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist, die Zusammenfassung von
Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang stehen und damit größeren
Nutzen für das Sanierungsgebiet gewährleisten und das Vorhandensein eines öffentlichen
Interesses an der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung
störender Nutzungen, bei gleichzeitigem Ersatz durch neue Nutzungen, die dem
Viertel zusätzliche Impulse geben. Das vorgeschlagene Sanierungsgebiet
deckt sich weitgehend mit dem Untersuchungsgebiet. Es wurden lediglich einige
Bereiche, die inzwischen keinen Sanierungsbedarf mehr aufweisen,
herausgenommen. Eine vom Stadtplanungsbüro erstellte
Kostenberechnung berücksichtigt die Kosten der vorbereitenden Untersuchungen,
die weiteren Untersuchungen sowie die aus dem Maßnahmenkonzept abgeleiteten
Maßnahmen bezüglich der Modernisierung der Gebäude. Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein
Kostenvolumen von rd. 28.430.00 EURO. Bei einem anzustrebenden
Sanierungszeitraum von 10 bis 12 Jahren würde dies einen jährlichen Kostenanteil
von rd. 265.000 EURO für die Stadt
Lüneburg bedeuten. Dieser Betrag muss haushaltsrechtlich sichergestellt werden
und Eingang in die Finanzplanung finden. Nicht berücksichtigt sind in diesem
Betrag Kosten, die aus einer noch festzulegenden Entwicklung im Zusammenhang
mit der Verlagerung der Feuerwache entstehen könnten. Ebenso sind die Kosten für den Umbau
von Straßen nicht enthalten. Teilweise sind gründliche Sanierungen im
Kanalsystem der Fahrbahnoberflächen erforderlich. Auch diese Maßnahmen wären grundsätzlich
mit Mitteln der Städtebauförderung förderfähig. Um eine Aufnahme in das Programm
beginnend zum Jahr 2003 zu erreichen, ist es erforderlich, bis zum 01.06.2002
einen Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium zu
richten. Der Programmaufnahmeantrag beinhaltet
u.a. das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und eine Darstellung über
die Finanzierung des städtischen Eigenanteils für den Sanierungszeitraum. Abgesichert wird das
Sanierungsvorhaben durch eine Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB, in der das
Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt wird. Für den Zeitpunkt des
Programmaufnahmeantrages ist ein Satzungsbeschluss durch den Rat zunächst noch
nicht erforderlich; dieser kann nach einer Entscheidung über die
Programmaufnahme erfolgen. Gleichwohl ist aber für den
Programmaufnahmeantrag ein Beschluss des Verwaltungsausschusses nach § 57 (2)
NGO erforderlich. Damit dokumentiert die Stadt Lüneburg ihren Willen, eine
Sanierung durchzuführen. Ergänzende Sachdarstellung: Die Vorlage wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 21.05.2002 beraten. Es wurde
einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt : Der Verwaltungsausschuss nimmt das
Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet
"Wasserviertel" zustimmend zur Kenntnis. Er beschliesst, für das Jahr 2003 die
Programmaufnahme zur Förderung einer städtebaulichen Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahme für das "Wasserviertel" beim Niedersächsischen
Innenministerium zu beantragen. Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.05.2002 wurde die Vorlage wie folgt ergänzt: Nach Ziffer 117.5.2 der
Städtebauförderrichtlinien ( R-StBauF) benötigt das Land Niedersachsen mit der
Vorlage des Programmaufnahmeantrages eine Erklärung der Gemeinde über die
Bereitschaft, den durch die Einnahmen und Städtbauförderungsmitteln nicht
gedeckten Teil der Kosten der Gesamtmaßnahme aufzubringen. Diese Erklärung ist Bestandteil des
Antrages. Im Haushaltsjahr 2002 stehen in der Haushaltsstelle
61350.94010 für das Sanierungsgebiet Wasserviertel 50.000,--€ zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass auch in
den Folgejahren Eigenmittel der Stadt in Höhe von rd. 200.000,--€ erforderlich
sind. Der Beschlussvorschlag wird
daher wie folgt erweitert: Der Verwaltungsausschuss
beschließt, beginnend im Haushaltsjahr 2003 ( erstes Programmjahr) 200.000,--€
als Eigenmittel der Stadt Lüneburg für die Sanierung im Wasserviertel zur
Verfügung zu stellen. Nach einer Programmaufnahme
sind ab dem Haushaltsjahr 2004 für weitere Sanierungsmaßnahmen gemäß
Förderantrag jeweils 200.000,--€ einzuplanen. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2003 dem erweiterten Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Zwischenzeitlich ist entschieden, dass eine Programmaufnahme für das Jahr 2003 nicht erfolgt ist. Es wurde ein erneuter Antrag zur Aufnahme in das Förderungsprogramm 2004 gestellt. Im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen weist die Bezirksregierung Lüneburg auf die Städtebauförderungsrichtlinien hin und bittet um einen Beschlusses des Rates der Stadt Lüneburg, über die Bereitschaft , die für die Sanierungsmaßnahme erforderlichen Eigenmittel aufzubringen. Eine Programmaufnahme kann frühestens 2004 erfolgen, so dass die erforderlichen Eigenmittel ab dem Haushaltsjahr 2004 aufzubringen sind. Der angepasste Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 28.05.2002 wird daher dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in
€ ) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen:200.000,-€ ab
Programmaufnahme c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: noch nein Haushaltsstelle: 61530.94010 Haushaltsjahr: 2004
ff e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Karte
über die Abgrenzung eines Sanierungsgebietes Nr. 4 "Wasserviertel"
Beschlussvorschlag: Das Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" wird
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Programmaufnahme zur Förderung
einer städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme für das
"Wasserviertel" beim Niedersächsischen Innenministerium ist zu
beantragen. Der Rat beschließt, beginnend im
Haushaltsjahr 2004 ( erstes Programmjahr) 200.000,--€ als Eigenmittel der Stadt
Lüneburg für die Sanierung im Wasserviertel zur Verfügung zu stellen. Nach einer Programmaufnahme sind ab
dem Haushaltsjahr 2005 für weitere Sanierungsmaßnahmen gemäß Förderantrag
jeweils 200.000,--€ einzuplanen.
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