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Vorlage - VO/0015-1/02  

 
 
Betreff: Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KaiserAktenzeichen:62 ka
  Bezüglich:
VO/0015/02
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Kaiser, Birgit
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.08.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg hat am 25. April 1999 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen im Wasserviertel gemäß § 141 BauGB durchzuführen.

Es wurde das Stadtplanungsbüro Henschke, Klobe und Patt, Stöhr beauftragt.

 

In seinem Bericht kommt das Büro zu dem Ergebnis, dass der Untersuchungsbereich städtebauliche Mißstände im Sinne des § 136 (2) u. (3) BauGB aufweist.

Diese sind z.B. ein erheblicher baulicher Instandsetzungsbedarf oder Funktionsschwächen in einzelnen Teilbereichen.

 

Um die Voraussetzungen für die Beseitigung der städtebaulichen Mißstände durch Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 (4) BauGB zu schaffen, wird vorgeschlagen, den in der anliegenden Karte kenntlich gemachten Teilbereich des Untersuchungsgebietes als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzusetzen.

 

Die Gebietsabgrenzung wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen:

 

Die Häufung städtebaulicher Mißstände, deren Behebung durch Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist,

die Zusammenfassung von Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang stehen und damit größeren Nutzen für das Sanierungsgebiet gewährleisten und

das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses an der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung störender Nutzungen, bei gleichzeitigem Ersatz durch neue Nutzungen, die dem Viertel zusätzliche Impulse geben.

 

Das vorgeschlagene Sanierungsgebiet deckt sich weitgehend mit dem Untersuchungsgebiet. Es wurden lediglich einige Bereiche, die inzwischen keinen Sanierungsbedarf mehr aufweisen, herausgenommen.

 

Eine vom Stadtplanungsbüro erstellte Kostenberechnung berücksichtigt die Kosten der vorbereitenden Untersuchungen, die weiteren Untersuchungen sowie die aus dem Maßnahmenkonzept abgeleiteten Maßnahmen bezüglich der Modernisierung der Gebäude.

Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Kostenvolumen von rd. 28.430.00 EURO.

 

Bei einem anzustrebenden Sanierungszeitraum von 10 bis 12 Jahren würde dies einen jährlichen Kostenanteil von rd. 265.000 EURO  für die Stadt Lüneburg bedeuten. Dieser Betrag muss haushaltsrechtlich sichergestellt werden und Eingang in die Finanzplanung finden.

Nicht berücksichtigt sind in diesem Betrag Kosten, die aus einer noch festzulegenden Entwicklung im Zusammenhang mit der Verlagerung der Feuerwache entstehen könnten.

Ebenso sind die Kosten für den Umbau von Straßen nicht enthalten. Teilweise sind gründliche Sanierungen im Kanalsystem der Fahrbahnoberflächen erforderlich.

Auch diese Maßnahmen wären grundsätzlich mit Mitteln der Städtebauförderung förderfähig.

 

Um eine Aufnahme in das Programm beginnend zum Jahr 2003 zu erreichen, ist es erforderlich, bis zum 01.06.2002 einen Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium zu richten.

Der Programmaufnahmeantrag beinhaltet u.a. das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und eine Darstellung über die Finanzierung des städtischen Eigenanteils für den Sanierungszeitraum.

Abgesichert wird das Sanierungsvorhaben durch eine Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB, in der das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt wird.

 

Für den Zeitpunkt des Programmaufnahmeantrages ist ein Satzungsbeschluss durch den Rat zunächst noch nicht erforderlich; dieser kann nach einer Entscheidung über die Programmaufnahme erfolgen.

 

Gleichwohl ist aber für den Programmaufnahmeantrag ein Beschluss des Verwaltungsausschusses nach § 57 (2) NGO erforderlich. Damit dokumentiert die Stadt Lüneburg ihren Willen, eine Sanierung durchzuführen.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung:

 

Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 21.05.2002 beraten. Es wurde einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt :

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" zustimmend zur Kenntnis.

 

Er beschliesst, für das Jahr 2003 die Programmaufnahme zur Förderung einer städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme für das "Wasserviertel" beim Niedersächsischen Innenministerium zu beantragen.

 

Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.05.2002 wurde die Vorlage wie folgt ergänzt:

 

Nach Ziffer 117.5.2 der Städtebauförderrichtlinien ( R-StBauF) benötigt das Land Niedersachsen mit der Vorlage des Programmaufnahmeantrages eine Erklärung der Gemeinde über die Bereitschaft, den durch die Einnahmen und Städtbauförderungsmitteln nicht gedeckten Teil der Kosten der Gesamtmaßnahme aufzubringen.

 

Diese Erklärung ist Bestandteil des Antrages.

 

Im Haushaltsjahr 2002 stehen in der Haushaltsstelle 61350.94010 für das Sanierungsgebiet Wasserviertel 50.000,--€ zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren Eigenmittel der Stadt in Höhe von rd. 200.000,--€ erforderlich sind.

 

Der Beschlussvorschlag wird daher wie folgt erweitert:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, beginnend im Haushaltsjahr 2003 ( erstes Programmjahr) 200.000,--€ als Eigenmittel der Stadt Lüneburg für die Sanierung im Wasserviertel zur Verfügung zu stellen.

Nach einer Programmaufnahme sind ab dem Haushaltsjahr 2004 für weitere Sanierungsmaßnahmen gemäß Förderantrag jeweils 200.000,--€ einzuplanen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2003 dem erweiterten Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

 

Zwischenzeitlich ist entschieden, dass eine Programmaufnahme für das Jahr 2003 nicht erfolgt ist.

 

Es wurde ein erneuter Antrag zur Aufnahme in das Förderungsprogramm 2004 gestellt.

 

Im Rahmen der Prüfung der Antragsunterlagen weist die Bezirksregierung Lüneburg auf die Städtebauförderungsrichtlinien hin und bittet um einen Beschlusses des Rates der Stadt Lüneburg, über die Bereitschaft , die für die Sanierungsmaßnahme erforderlichen Eigenmittel aufzubringen.

Eine Programmaufnahme kann frühestens 2004 erfolgen, so dass die erforderlichen Eigenmittel ab dem Haushaltsjahr 2004 aufzubringen sind.

Der angepasste Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 28.05.2002 wird daher dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €  )

a)    für die Erarbeitung der Vorlage: 150 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:200.000,-€ ab Programmaufnahme

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            noch nein

            Haushaltsstelle:             61530.94010 

            Haushaltsjahr:                2004 ff

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Karte über die Abgrenzung eines Sanierungsgebietes Nr. 4 "Wasserviertel"

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 (426 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Programmaufnahme zur Förderung einer städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme für das "Wasserviertel" beim Niedersächsischen Innenministerium ist zu beantragen.

 

Der Rat beschließt, beginnend im Haushaltsjahr 2004 ( erstes Programmjahr) 200.000,--€ als Eigenmittel der Stadt Lüneburg für die Sanierung im Wasserviertel zur Verfügung zu stellen.

Nach einer Programmaufnahme sind ab dem Haushaltsjahr 2005 für weitere Sanierungsmaßnahmen gemäß Förderantrag jeweils 200.000,--€ einzuplanen.

 

 

 

Stammbaum:
VO/0015/02   Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium   Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   Beschlussvorlage
VO/0015-1/02   Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium   Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   Beschlussvorlage