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Vorlage - VO/0015/02  

 
 
Betreff: Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr WiebeAktenzeichen:62 wie
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
21.05.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg hat am 25. April 1999 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen im Wasserviertel gemäß § 141 BauGB durchzuführen.

Es wurde das Stadtplanungsbüro Henschke, Klobe und Patt, Stöhr beauftragt.

 

In seinem Bericht kommt das Büro zu dem Ergebnis, dass der Untersuchungsbereich städtebauliche Mißstände im Sinne des § 136 (2) u. (3) BauGB aufweist.

Diese sind z.B. ein erheblicher baulicher Instandsetzungsbedarf oder Funktionsschwächen in einzelnen Teilbereichen.

 

Um die Voraussetzungen für die Beseitigung der städtebaulichen Mißstände durch Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 (4) BauGB zu schaffen, wird vorgeschlagen, den in der anliegenden Karte kenntlich gemachten Teilbereich des Untersuchungsgebietes als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzusetzen.

 

Die Gebietsabgrenzung wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen:

 

Die Häufung städtebaulicher Mißstände, deren Behebung durch Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist,

die Zusammenfassung von Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang stehen und damit größeren Nutzen für das Sanierungsgebiet gewährleisten und

das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses an der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung störender Nutzungen, bei gleichzeitigem Ersatz durch neue Nutzungen, die dem Viertel zusätzliche Impulse geben.

 

Das vorgeschlagene Sanierungsgebiet deckt sich weitgehend mit dem Untersuchungsgebiet. Es wurden lediglich einige Bereiche, die inzwischen keinen Sanierungsbedarf mehr aufweisen, herausgenommen.

 

Eine vom Stadtplanungsbüro erstellte Kostenberechnung berücksichtigt die Kosten der vorbereitenden Untersuchungen, die weiteren Untersuchungen sowie die aus dem Maßnahmenkonzept abgeleiteten Maßnahmen bezüglich der Modernisierung der Gebäude.

Nach derzeitigem Stand ergibt sich ein Kostenvolumen von rd. 28.430.00 EURO.

 

Bei einem anzustrebenden Sanierungszeitraum von 10 bis 12 Jahren würde dies einen jährlichen Kostenanteil von rd. 265.000 EURO  für die Stadt Lüneburg bedeuten. Dieser Betrag muss haushaltsrechtlich sichergestellt werden und Eingang in die Finanzplanung finden.

Nicht berücksichtigt sind in diesem Betrag Kosten, die aus einer noch festzulegenden Entwicklung im Zusammenhang mit der Verlagerung der Feuerwache entstehen könnten.

Ebenso sind die Kosten für den Umbau von Straßen nicht enthalten. Teilweise sind gründliche Sanierungen im Kanalsystem der Fahrbahnoberflächen erforderlich.

Auch diese Maßnahmen wären grundsätzlich mit Mitteln der Städtebauförderung förderfähig.

 

Um eine Aufnahme in das Programm beginnend zum Jahr 2003 zu erreichen, ist es erforderlich, bis zum 01.06.2002 einen Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium zu richten.

Der Programmaufnahmeantrag beinhaltet u.a. das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und eine Darstellung über die Finanzierung des städtischen Eigenanteils für den Sanierungszeitraum.

Abgesichert wird das Sanierungsvorhaben durch eine Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB, in der das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt wird.

 

Für den Zeitpunkt des Programmaufnahmeantrages ist ein Satzungsbeschluss durch den Rat zunächst noch nicht erforderlich; dieser kann nach einer Entscheidung über die Programmaufnahme erfolgen.

 

Gleichwohl ist aber für den Programmaufnahmeantrag ein Beschluss des Verwaltungsausschusses nach § 57 (2) NGO erforderlich. Damit dokumentiert die Stadt Lüneburg ihren Willen, eine Sanierung durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €  )

a)    für die Erarbeitung der Vorlage: 150 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Noch Nein    

            Haushaltsstelle:             61530.94010 

            Haushaltsjahr:                2003 ff

 

e)   mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

Karte über die Abgrenzung eines Sanierungsgebietes Nr. 4 "Wasserviertel"

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wasserviertel Nr.jpg (426 KB)      
Anlage 2 2 Wasserviertel Nr.jpg (426 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" zustimmend zur Kenntnis.

 

Er beschliesst, für das Jahr 2003 die Programmaufnahme zur Förderung einer städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme für das "Wasserviertel" beim Niedersächsischen Innenministerium zu beantragen.

Stammbaum:
VO/0015/02   Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium   Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   Beschlussvorlage
VO/0015-1/02   Feststellung der Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" und Programmaufnahmeantrag an das Niedersächsische Innenministerium   Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   Beschlussvorlage