Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg hat am 25. April 1999 beschlossen,
vorbereitende Untersuchungen im Wasserviertel gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Es wurde
das Stadtplanungsbüro Henschke, Klobe und Patt, Stöhr beauftragt. In seinem
Bericht kommt das Büro zu dem Ergebnis, dass der Untersuchungsbereich
städtebauliche Mißstände im Sinne des § 136 (2) u. (3) BauGB aufweist. Diese
sind z.B. ein erheblicher baulicher Instandsetzungsbedarf oder
Funktionsschwächen in einzelnen Teilbereichen. Um die
Voraussetzungen für die Beseitigung der städtebaulichen Mißstände durch
Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 (4) BauGB zu schaffen, wird vorgeschlagen, den
in der anliegenden Karte kenntlich gemachten Teilbereich des
Untersuchungsgebietes als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich
festzusetzen. Die
Gebietsabgrenzung wurde unter Berücksichtigung folgender Kriterien vorgenommen: Die
Häufung städtebaulicher Mißstände, deren Behebung durch Sanierungsmaßnahmen
erforderlich ist, die
Zusammenfassung von Sanierungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang stehen
und damit größeren Nutzen für das Sanierungsgebiet gewährleisten und das
Vorhandensein eines öffentlichen Interesses an der Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung störender Nutzungen, bei gleichzeitigem
Ersatz durch neue Nutzungen, die dem Viertel zusätzliche Impulse geben. Das
vorgeschlagene Sanierungsgebiet deckt sich weitgehend mit dem
Untersuchungsgebiet. Es wurden lediglich einige Bereiche, die inzwischen keinen
Sanierungsbedarf mehr aufweisen, herausgenommen. Eine vom
Stadtplanungsbüro erstellte Kostenberechnung berücksichtigt die Kosten der
vorbereitenden Untersuchungen, die weiteren Untersuchungen sowie die aus dem
Maßnahmenkonzept abgeleiteten Maßnahmen bezüglich der Modernisierung der
Gebäude. Nach
derzeitigem Stand ergibt sich ein Kostenvolumen von rd. 28.430.00 EURO. Bei einem
anzustrebenden Sanierungszeitraum von 10 bis 12 Jahren würde dies einen
jährlichen Kostenanteil von rd. 265.000 EURO
für die Stadt Lüneburg bedeuten. Dieser Betrag muss haushaltsrechtlich
sichergestellt werden und Eingang in die Finanzplanung finden. Nicht
berücksichtigt sind in diesem Betrag Kosten, die aus einer noch festzulegenden
Entwicklung im Zusammenhang mit der Verlagerung der Feuerwache entstehen
könnten. Ebenso
sind die Kosten für den Umbau von Straßen nicht enthalten. Teilweise sind
gründliche Sanierungen im Kanalsystem der Fahrbahnoberflächen erforderlich. Auch
diese Maßnahmen wären grundsätzlich mit Mitteln der Städtebauförderung
förderfähig. Um eine
Aufnahme in das Programm beginnend zum Jahr 2003 zu erreichen, ist es
erforderlich, bis zum 01.06.2002 einen Programmaufnahmeantrag an das
Niedersächsische Innenministerium zu richten. Der
Programmaufnahmeantrag beinhaltet u.a. das Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchungen und eine Darstellung über die Finanzierung des städtischen
Eigenanteils für den Sanierungszeitraum. Abgesichert
wird das Sanierungsvorhaben durch eine Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB, in
der das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt wird. Für den
Zeitpunkt des Programmaufnahmeantrages ist ein Satzungsbeschluss durch den Rat
zunächst noch nicht erforderlich; dieser kann nach einer Entscheidung über die
Programmaufnahme erfolgen. Gleichwohl
ist aber für den Programmaufnahmeantrag ein Beschluss des
Verwaltungsausschusses nach § 57 (2) NGO erforderlich. Damit dokumentiert die
Stadt Lüneburg ihren Willen, eine Sanierung durchzuführen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in € ) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Noch Nein Haushaltsstelle:
61530.94010 Haushaltsjahr: 2003
ff e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Karte über die Abgrenzung eines Sanierungsgebietes Nr. 4 "Wasserviertel"
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss nimmt das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für
ein Sanierungsgebiet "Wasserviertel" zustimmend zur Kenntnis. Er
beschliesst, für das Jahr 2003 die Programmaufnahme zur Förderung einer städtebaulichen
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme für das "Wasserviertel" beim
Niedersächsischen Innenministerium zu beantragen.
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