Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
1) Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Zusammensetzung des Rates der Hansestadt Lüneburg entspricht aufgrund einer Gruppenneuordnung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen. Ein Antrag auf Neubesetzung hat die Gruppe FDP/Piraten für die Gremien, die nach § 71 NKomVG besetzt werden, gestellt (siehe Anlage).
2) Bei der Neubesetzung von Ausschüssen infolge Änderung des Stärkeverhältnisses im Rat ist für alle Ausschüsse die Neubesetzung der Ausschussvorsitze erforderlich. Für die Verteilung der Vorsitze im Zugreifverfahren gilt das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt mit Losentscheid bei gleichen Höchstzahlen (§ 71 Abs. 8 NKomVG). Ein von der Regelung abweichendes Verfahren kann der Rat einstimmig nach § 71 Abs. 10 NKomVG beschließen.
3) Für den Begleitausschuss A 39, den Integrationsbeirat und den Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung ergibt sich aus dem Ratsbeschluss vom 25.08.2010 (VO/3757/10) bzw. nach § 4 Abs. 2 der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg von 2015 bzw. aus der Satzung des Vorstands der Lüneburger Bürgerstiftung, dass je ein Vertreter / eine Vertreterin der im Rat vertretenen Fraktionen einen Sitz erhält.
I) Für folgende Ausschüsse erfolgt eine Neubesetzung:
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ausschuss für Gleichstellung
Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
Feuerwehrausschuss
Grünflächen- und Forstausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Schulausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Sportausschuss
Verkehrsausschuss
Begleitausschuss Soziale Stadt
Begleitausschuss A39
Stiftungsräte der Stiftungen Hospital zum Großen Heiligen Geist, Hospital zum Graal, Hospital St. Nikolaihof
II) Beanspruchte Ausschussvorsitze der Fraktionen und Gruppen; Benennung der Ausschussvorsitzenden
1. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 2. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 3. Ausschuss ___________________ CDU-Fraktion 4. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 5. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 6. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 7. Ausschuss ___________________ CDU-Fraktion 8. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 9. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 10. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 11. Ausschuss ___________________ CDU-Fraktion 12. Ausschuss ___________________ Losentscheid zw. Gruppe SPD / Bündnis 90/ Die Grünen und Gruppe FDP / Piraten 13. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen oder Gruppe FDP / Piraten (siehe Losentscheid Nr. 12) 14. Ausschuss ___________________ Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grüne 15. Ausschuss ___________________ CDU-Fraktion
Für folgende Ausschüsse sind Vorsitzende zu benennen: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Gleichstellung Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen Vorsitzende/r: ____________________
Feuerwehrausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Grünflächen- und Forstausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Jugendhilfeausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Kultur- und Partnerschaftsausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Rechnungsprüfungsausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Schulausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Sportausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Verkehrsausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Stiftungsrat der Stiftungen Hospital zum Großen Heiligen Geist, Hospital zum Graal, Hospital St. Nikolaihof Vorsitzende/r: ____________________
III) Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung
Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH
Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH
Aufsichtsrat der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH
Aufsichtsrat der Gesundheits-Holding Lüneburg GmbH
Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinikum Lüneburg gGmbH
Aufsichtsrat der Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH
Aufsichtsrat der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH
IV) Andere Gremien
Schulgrundsatzausschuss
Energiebeirat der E.ON Avacon
Integrationsbeirat (Landkreis)
Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftungen
Grundsatzausschuss Energie (Landkreis)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Antrag der Gruppe FDP/Piraten
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg
I) beschließt die Neubesetzung der Ausschüsse,
II) stellt die Besetzung der Ausschussvorsitze fest,
III) beschließt die Berufung von Mitgliedern für die vorgenannten Aufsichtsräte der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung und andere Gremien und
IV) beschließt die Berufung von Vertreter/Innen in die anderen Gremien.
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