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Vorlage - VO/6245/15  

 
 
Betreff: Finanzierung des Bildungsfonds
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kipke, Jürgen
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.07.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In konsequenter Fortsetzung der Schaffung angemessener Betreuungsangebote für Kinder im Kindergarten und im Schulalter weist der Haushalt 2015 und die Finanzplanung bis 2018 im Investitionsprogramm Vorhaben für die Ganztagsbetreuung, Erweiterung von Betreuungseinrichtungen sowie deren energetische Sanierung, Optimierung des Brandschutzes und Umsetzung der Inklusionsmaßnahmen aus.

 

Innerhalb des Investitionsprogramms ist ein Maßnahmenpaket für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, der sogenannte Bildungsfonds, eingebunden, das aus 16 investiven Maßnahmen bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes besteht.

 

Zugrunde liegt bei diesem Maßnahmenpaket eine systematische Bedarfsermittlung für Investitionen in Schul- und Betreuungseinrichtungen hinsichtlich der Einrichtung des Ganztagsbetriebes, der Sicherstellung der Inklusionsstandards, des Brandschutzes und der energetischen Sanierung. Innerhalb der nächsten 10 Jahre ist über alle Schulformen und Einrichtungen hierfür ein notwendiger Bedarf von 85,2 Mio. € ermittelt worden (Anlagen 1 und 2).

 

Der Planungszeitraum bis zum Jahr 2020 ist mit einer konkreten Umsetzungsprognose unterlegt. Bis 2020 werden Investitionen mit einem Volumen von knapp 42,0 Mio. € dargestellt. Die Investitionen werden anteilig durch Mittel der Kreisschulbaukasse und im Rahmen des § 4 Ziffer 2 Finanzvertrag mit dem Landkreis als schulbauliche Sondermaßnahmen bezuschusst. Nach Abzug der zuzuordnenden Einnahmen verbleibt ein Kreditbedarf von 33,8 Mio. €.

 

Über die Maßnahmen des Bildungsfonds wurde bereits ausführlich im Schulausschuss am 17.11.2014 (VO/5931/14) und im Finanzausschuss am 10.12.2014 (VO/5888/14-1) berichtet.

 

Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 17.12.2014 ist die Hansestadt in den letzten Monaten in Verhandlungen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, um neben der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 auch die Umsetzung des in der aktuellen Finanzplanung implementierten Bildungsfonds und dessen Finanzierung sicherzustellen.

 

Für die Kommunalaufsicht wurde eine detaillierte Finanzeckdatenprognose (siehe Anlage 3) der städtischen Finanzen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2022 erstellt, welche eine Vorausschau über die prognostizierte Finanz- und Liquiditätsentwicklung gibt. Durch das Ministerium wurde daraufhin der Hansestadt vor wenigen Tagen die grundsätzliche Schuldendienstfähigkeit für die benötigten bildungsfonds-bezogenen Fremdmittel in Höhe von 33,8 Mio. € von 2015 bis 2020 attestiert.

 

Die Kommunalaufsicht erkennt sowohl die Notwendigkeit der Maßnahmen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen bis 2020, als auch den dafür benötigten Kreditbedarf an, und unterstützt das Ziel der Hansestadt eine zinsgünstige, risikoarme, planbare und geschlossene Finanzierung für die Maßnahmen des Bildungsfonds zu erreichen. Einzuhalten ist dabei das Prinzip der Jährlichkeit, so dass eine bedarfsgerechte Aufnahme von Krediten in den Haushaltsjahren zu gewährleisten ist.

 

Dabei dokumentieren die aktuellen Finanzeckdaten, dass der Kernhaushalt, ohne Bildungsfonds, eine Entschuldung ausweist und eine auskömmliche Liquidität erwirtschaftet.

 

Nettoneuverschuldung ohne Bildungsfonds (lt. Finanzeckdatenprognose):

 

 

Ansatz 2015

Plan 2016

Plan 2017

Plan 2018

Plan 2019

Plan 2020

Netto Neu Verschuldung

-2.475.600

-2.524.000

-1.688.400

-3.598.600

-2.734.310

-3.034.310

 

Der Bildungsfonds, welcher zusätzlich auch als separate Nebenrechnung geführt wird, umfasst den Kreditbedarf von 33,8 Mio. €, der innerhalb von 30 Jahren vollständig getilgt werden soll.

 

Voraussetzung für die umfängliche Kreditermächtigung ist der Nachweis, dass die Hansestadt Lüneburg in der Lage sein wird, den Kapitaldienst für diese Kredite zu erwirtschaften.

 

Das Ministerium erwartet deshalb neben der Nettoentschuldung im Kernhaushalt, und der Fortsetzung der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung im Sinne des Zukunftsvertrages, insbesondere sichtbare Bestrebungen die Erträge tatsächlich zu steigern um genügend Liquidität für eine nachhaltige Entschuldung zu erwirtschaften.

 

Zur Sicherstellung dieser positiven Haushaltsentwicklung wird eine Anhebung der Grundsteuer B, wie bereits im Finanzausschuss am 10.12.2014 avisiert und in den aktuellen Finanzeckdaten enthalten, zum 01.01.2016 erforderlich.

 

Durch die Anhebung der Grundsteuer von 440% auf 490% werden pro Jahr rd. 1,3 Mio. € an zusätzlichen Erträgen erzielt, die zu auskömmlicher und planbarer Liquidität führen (siehe Vergleichsdarstellung als Anlage 4). Zusätzlich dienen die Erstattungen der Inklusionskosten zur Liquiditätsstärkung und damit zur Deckung des Kapitaldienstes aus dem Bildungsfonds.

 

Zur Umsetzung der Grundsteueranhebung rechtzeitig zum 01.01.2016 ist eine entsprechende Steuersatzung zu erlassen (siehe Anlage 5).

 

Durch die Umsetzung der Maßnahmen des Bildungsfonds sowie der Gewährleistung der Finanzierung wird der Weg der Entschuldung fortgesetzt und gleichzeitig die Investitions- und Leistungsfähigkeit der Hansestadt gestärkt.

 

Die Gespräche mit der Kommunalaufsicht hinsichtlich einer über die Gesamtlaufzeit zinsgesicherten Vollfinanzierung auf dem derzeitigen Zinsniveau werden fortgeführt. Ziel ist eine planbare und gleichförmige Schuldendienstkalkulation.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              Investitionsvolumen rd. 42,0 Mio.

c)  an Folgekosten:

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Kostenstellen im Fachbereich 5 - Soziales             

              Produkt / Kostenträger:       diverse Kostenträger in Produktbereichen Schulen, Kita

              Haushaltsjahr:                              Umsetzung in 2015 bis 2020

 

e)  mögliche Einnahmen: rd. 8,2 Mio. Kreisschulbaukasse u. Landkreis durch Finanzvertrag


Anlage/n:

 

1. Gesamtvolumen des Bildungsfonds

2. Einrichtungen im Rahmen des Bildungsfonds

3. Finanzeckdatenprognose

4. Hebesatzvergleich Grundsteuer B

5. Satzungsentwurf Grundsteueranhebung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Gesamtvolumen Fonds (24 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Einrichtungen Fonds (23 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Finanzeckdatenprognose (29 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Vergleich Hebesatz alt_neu (27 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Satzung Grundsteueranhebung (11 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt den Ausführungen der Verwaltung zum Kreditrahmen in Höhe von 33,8 Mio. € bis 2020 für die Finanzierung der Maßnahmen des Bildungsfonds zu.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Anhebung der Grundsteuer B und 50 Punkte von 440% auf 490% zum 01.01.2016 gemäß beiliegendem Satzungsentwurf.

 

  1. Im Schul-und Bauausschuss ist halbjährlich über den Stand der Maßnahmen aus den Bildungsfonds zu berichten.

 

  1. Im Vorbericht zum jeweiligen Haushaltsplan und im jährlichen Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung ist der Bildungsfonds in einer besonderen Rechnung darzustellen.