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Vorlage - VO/6222/15  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen für die Anmietung und Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkunft Vrestorfer Weg zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maja Lucht
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
   06 - Bauverwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.07.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Zur Unterbringung von Asylsuchenden ist es erforderlich, weitere Wohnunterkünfte bereit zu stellen.

Auf dem Gelände Vrestorfer Weg ist eine Gemeinschaftsunterkunft für die Unterbringung von bis zu 58 Personen vorgesehen. Eine spätere Erweiterung der Anlage ist nicht ausgeschlossen, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.

 

Die Unterkunft wird in Form einer Containeranlage durch die LüWoBau GmbH errichtet. Die Grundstücksfläche wird von der LüWoBau angepachtet. Die Hansestadt Lüneburg mietet das Grundstück mit der Gemeinschaftsunterkunft an.

 

Die Errichtung soll voraussichtlich ab dem 20.07.2015 beginnen. Die Übergabe des Objektes an die Stadt und damit der Mietbeginn ist für Mitte September geplant. Daraufhin folgt die Möblierung und Einrichtung, so dass die Unterkunft voraussichtlich ab Oktober 2015 bezogen werden kann.

Die Grundmiete für die Gemeinschaftsunterkunft beträgt je Monat zum jetzigen Verhandlungsstand 12.600 EUR. Der genaue Mietbetrag hängt von den Baukosten ab und wird zurzeit noch ermittelt.

 

Hinzu kommen Kosten für die laufende Bewirtschaftung für  u.a. mietvertragliche Nebenkosten (Grundabgaben, Müllgebühren, Wartungskosten, Schornsteinfeger, Versicherung usw.) sowie Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), Instandsetzungskosten, Reinigungskosten, Kosten für den Wachdienst und sonstige Bewirtschaftungskosten (z.B. Winterdienst, Austausch von Beleuchtungsmitteln) von monatlich ca. 14.900 EUR.

 

Des Weiteren wird die Unterkunft standardmäßig mit Kühlschränken je Wohneinheit sowie  Gemeinschaftswaschmaschinen ausgestattet. Für entsprechende Anschaffungen wird ein einmaliger Betrag von 9.000 EUR benötigt.

 

In unmittelbarer Nähe zu der geplanten Unterkunft befinden sich Wohnbungalows. Einer der Bungalows steht zurzeit leer und soll zur Unterbringung von Verwaltungsräumen für die Sozialarbeiter sowie den Wachdienst angemietet werden. Die Miete für den Bungalow beträgt 9 EUR/m² inkl. der mietvertraglichen Betriebskosten. Somit ergibt sich eine mtl. Mietzahlung von voraussichtlich ca. 1.000 EUR zzgl. Bewirtschaftungskosten (Energie, Reinigung, Winterdienst usw.) von mtl. 770 EUR.

Für die Gemeinschaftsunterkunft sowie für den Bungalow ist eine Mietzeit von 5 Jahren mit Verlängerungsoption vorgesehen.

 

Für die Zeit vom 15.09. – 31.12.2015 (3,5 Monate) ergibt sich insgesamt ein zusätzlicher – bislang im Haushalt nicht berücksichtigter - Finanzbedarf von 102.445. EUR, für den Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Hinzu kommt der Mittelbedarf für die Anschaffung von Kühlschränken und Waschmaschinen von voraussichtlich bis zu 9.000 EUR. Insgesamt ergibt sich somit ein Betrag von 111.445 EUR.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 25 EUR

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 111.445 EUR (davon 9.000 EUR investiv)

c)  an Folgekosten: mtl. Miet- und Bewirtschaftungskosten in den Folgejahren               

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, bei Beschlussfassung der überplanmäßigen Ausgabe/ Aufwendungen

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 52067 Asylunterkunft Vrestorfer Weg             

              Produkt / Kostenträger:      31550102 für Anspruchsberechtigte AsylBLG

              Haushaltsjahr:                              2015

 

e)  mögliche Einnahmen: Kostenerstattung durch den Landkreis sowie ggf. Untermiet-

     einnahmen bei Vermietung an anerkannte Flüchtlinge

 


Anlage/n: keine

 


Beschlussvorschlag:

Dem überplanmäßigen Aufwand bzw. Auszahlung für die Anmietung und Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkunft Vrestorfer Weg in Höhe von insgesamt 111.445 EUR wird gemäß § 114 NKomVG zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die Kostenerstattung im Rahmen der geltenden Regelungen des Finanzvertrages durch den Landkreis und ggf. durch Mieteinnahmen der Bewohner, soweit diese z.B. als anerkannte Flüchtlinge Leistungen zur Deckung von Unterkunftskosten erhalten.