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Vorlage - VO/6189/15  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2013 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT II
   Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2013 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2013 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen entnehmen Sie bitte der als Anlage (4.) beigefügten Synopse.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 7, S. 15 des Schlussberichtes).

 

Der Stiftungsbeirat wird in seiner nächsten Sitzung über den Jahresabschluss 2013 und die  vorgesehene Ergebnisverwendung beraten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              25,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

  1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung
  2. Schlussbilanz 2013
  3. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
  4. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Feststellung Jahresergebnis 2013 Geist (10 KB)      
Anlage 1 2 Rechenschaftsbericht Geist 2013 (34 KB)      
Anlage 6 3 Gesamtergebnis- und Finanzrechnung 2013 Geist (30 KB)      
Anlage 4 4 Bilanz 2013 Geist (13 KB)      
Anlage 2 5 Schlussbericht Heiliger Geist 2013 gez (370 KB)      
Anlage 3 6 2015-05-20_Hl Geist_Stellungn_Verw_JR 2013 (54 KB) PDF-Dokument (71 KB)    

Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2013 in Höhe von 194.656,54 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage und zu zwei Dritteln der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.

 

Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b)      Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.