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Sachverhalt:
Planungsziel für die nördlichen Gewerbegebietsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ war die Verlagerung der Behinderten- Werkstätten der „Lebenshilfe“ in das Plangebiet. Diese Standortverlagerung ist nicht mehr vorgesehen. Neues Planungsziel für die nördlichen Plangebietsbauflächen ist die Erweiterung der durch den Bebauungsplan im mittleren und südlichen Plangebiet bereits ermöglichten Mischgebietsnutzung. Um die geplanten Veränderungen planungsrechtlich abzusichern, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 135 erforderlich.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2012 gemäß § 2 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“, 1.Änderung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 25.06.2012 bis einschließlich 24.07.2012 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.
Die förmliche öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden hat vom 12.03.2015 bis einschließlich 15.04.2015 stattgefunden. Es sind Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Die zu den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im März/April 2015 vorge-brachten Anregungen und Stellungnahmen haben im Bebauungsplan zu folgenden Ände-rungen geführt, die ausschließlich redaktionellen Charakter haben: In der Planzeichnung wurde der Wendekreis der Straßenverkehrsfläche vergrößert und ein weiteres Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt; einzelne grünordnerische u.a. Text-Festsetzungen wurden geringfügig modifiziert. In der Begründung wird das Ergebnis zur im Mai 20015 erarbeiteten „Überprüfung der Gültigkeit der Brutvogel- und Fledermaus-Untersuchung zum Ursprungs-Bebauungsplan“ erläutert.
Die Abwägungsvorschläge und Stellungnahmen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 12.620 m².
Ebenfalls angefügt sind eine Verfahrensübersicht sowie der Bebauungsplan und die Be-gründung. Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschläge, Begründung, Bebauungsplan, Anpassung F-Plan
Beschlussvorschlag:
Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Sat-zung beschlossen.
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