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Vorlage - VO/6154/15  

 
 
Betreff: Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Imke Bergmann
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Bundesbauministerium hat für das Jahr 2015 erneut das Förderprogramm ‚nationale Projekte des Städtebaus‘ aufgelegt. Insgesamt werden vom Bund 50 Mio. EUR für Projekte von besonderer nationaler Bedeutung und Qualität zur Verfügung gestellt. Zudem ist eine Aufstockung der Projektmittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes in Aussicht gestellt worden.

Bei dem Förderprogramm geht es vor allem um die Förderung großer, baulich anspruchsvoller Vorhaben mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen, besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit und städtebaulichem Bezug.

Das Programm ergänzt die klassische Städtebauförderung, wie z.B. den Programmbereich ‚städtebaulicher Denkmalschutz’, aus dem der Hansestadt Lüneburg bereits Fördermittel für das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ gewährt werden.

Nach Veröffentlichung des Projektaufrufes im April 2015 war innerhalb der kurz gesetzten Antragsfrist bis zum 20. Mai 2015 die Projektskizze für den Förderantrag einzureichen. Die Projektskizze bildet die Grundlage für eine Vorauswahlentscheidung einer Jury, die aus den Skizzen diejenigen Kommunen auswählt, die zur ausführlichen Antragstellung aufgefordert werden.

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat einen Förderantrag mit dem Projekttitel „Historische Kulturstadt Lüneburg – Rathaus und ehemaliges Franziskanerkloster, weltliches und geistliches Erbe im Zentrum der Altstadt“ vorbereitet und als Projektskizze fristgerecht eingereicht. 

 

Das Rathaus stellt ein nationales Kulturgut mit städtebaulichem Bezug dar. Der Antrag aus dem Jahr 2014 wurde weiterentwickelt und schlägt eine Brücke zum ehemaligen Franziskanerkloster (Klosterhof). Neben den Sanierungsabschnitten des Rathauses wird so die Sanierung der sogenannten Pfarrwitwenhäuser (Hinter der Bardowicker Mauer und Auf dem Klosterhof) in das Gesamtprojekt einbezogen. Dadurch erfolgt eine zusätzliche Betonung des städtebaulichen Bezuges, denn die Pfarrwitwenhäuser grenzen an das erweiterte Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ und bilden so den räumlichen Bogen zum Rathaus.  

Für ein Gesamtvolumen von 5.263.000 Euro wird eine Förderung von 4.736.700 Euro beantragt. Dies entspricht einer Förderquote von 90 % und einem kommunalen Eigenanteil von 10 %.

 

Als Förderprojekt wurden vier Bauabschnitte aus dem Masterplan Rathaus gewählt. Hinzu kommt die Sanierung der Pfarrwitwenhäuser.

 

Bei den für den Förderantrag ausgewählten Maßnahmen handelt es sich im Einzelnen um folgende Bauabschnitte:

 

  • Rathaus Magazingebäude: Innenausbau des Magazingebäudes des ehem. Stadtarchivs (Baujahr 1899),

Volumen: 353.000 Euro (Planung 2015, Umsetzung 2016)

 

  • Rathaus Kämmereigebäude: Instandsetzung und Restaurierung der westlichen Backsteinfassade des Kämmereigebäudes (Baujahr um 1480)

Volumen: 873.000 Euro (Planung 2015, Umsetzung im Jahr 2016)

 

  • Rathaus Große Ratsstube: Reparatur der Dachkonstruktion, Erneuerung der Dachdeckung sowie Instandsetzung des westlichen Backsteingiebels der Großen Ratsstube (Baujahr um 1565)

Volumen: 574.000 EUR (Planung 2016, Umsetzung 2017/18)

 

  • Rathaus Gerichtslaubenflügel (Baujahr 14./15. Jahrhundert): Ausbau der derzeitigen öffentlichen Toilettenanlage und Schaffung von Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen

Volumen: 1,5 Mio. EUR (Planung 2016, Umsetzung 2017-2019)

 

  • Hinter der Bardowicker Mauer 10 – Pfarrwitwenwohnung (15./16. Jahrhundert): Renovierung und Umbau zur Nutzung für die Erweiterung der Kinder-und Jugendbücherei

Volumen: 840.000 EUR (Planung 2016, Umsetzung 2017)

 

  • Auf dem Klosterhof 1/1a - Pfarrwitwenwohnung (15./16. Jahrhundert): Museum und Gästewohnung: Renovierung und Umbau zur musealen Nutzung und als Gästewohnung der derzeit leerstehenden Gebäude

Volumen: 1,123 Mio. EUR (Planung 2017, Umsetzung 2018/19)

 

Die Fördermittel würden durch den Bund kassenmäßig innerhalb des beantragten Förderzeitraumes, also von 2015/2016 – 2019, bereitgestellt. Die Höhe der jeweiligen Zuweisung der Jahresscheiben ist jährlich zu beantragen.

Im Regelfall sieht das Förderprogramm eine Förderung von 2/3 (66,66 %) vor. Dies entspräche bei einem Gesamtvolumen von 5,263 Mio. Euro einer Förderung von 3,508 Mio. Euro und einem kommunalen Eigenanteil von 1,755 Mio. Euro (= 1/3). Für Kommunen in einer Haushaltsnotlage bietet das Programm die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 90%.

Vor dem Hintergrund des abgeschlossenen Zukunftsvertrages zur ‚Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung’ und den dem Vertrag zu Grunde liegenden Gedanken einer finanziellen Entschuldungshilfe des Landes zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Kommune, wurde eine Förderquote von 90 % beantragt.

Der städtische Eigenanteil betrüge somit 526.300 Euro (= 10 %). Sollte der Fördergeber das Vorliegen einer Haushaltsnotlage im Sinne des Förderprogramms nicht anerkennen, könnte der Eigenanteil auf max. 1,755 Mio. EUR steigen. Selbst in diesem Fall, würde es sich um eine Fördersumme von 3,508 Mio. Euro verteilt auf 5 Jahre zur Fortsetzung der Sanierungsarbeiten handeln.

Das weitere Verfahren sieht eine Sichtung und Vorbewertung der Projektskizzen zu den Förderanträgen durch das Bundesbauministerium  und ein unabhängiges Expertengremium bis Ende Juni 2015 vor. Im Anschluss erfolgt die Aufforderung zur endgültigen  Antragstellung an die vorausgewählten Kommunen bis Ende September 2015. Für Oktober 2015 sind die Entscheidung über die Förderanträge sowie der Erlass der Förderbescheide angekündigt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              200 EUR

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              5.263.000 EUR

c)  an Folgekosten:                            ./.             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, für das Jahr 2015. Für die Folgejahre sind die Investitionssummen in den Jahren 

           2016 – 2019 bereitzustellen.

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:               Rathaus 40120             

              Produkt / Kostenträger:               52300103                                                                       Investitions-Nr. 01-523-001

              Haushaltsjahr:                             2015-2019

 

e)  mögliche Einnahmen:                                                    bis zu 4.736.000 EUR Fördermittel


Anlage/n:

keine


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die erfolgte Antragstellung für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ und beschließt für den Fall der Programmaufnahme, die beantragten 4 Bauabschnitte des Masterplanes zur Instandsetzung und Restaurierung des Rathauses sowie die 2 Bauabschnitte Klosterhof 1/1a und Hinter der Bardowicker Mauer 10 innerhalb des Förderzeitraumes bis Ende 2019 umzusetzen und die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.