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Vorlage - VO/6084/15  

 
 
Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2012 - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.

Nach der Erstellung von zwei Pilot-Abschlüssen, die für 2010 und 2011 im Rechnungsprüfungsausschuss (VO/4634/12/ VO/5093/13) vorgestellt wurden, ist nun der konsolidierte Gesamtabschluss 2012 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht (Beteiligungsbericht, Kapitalflussrechnung gem. § 128 Abs. 6 NKomVG) zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum „doppischen“ Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

 

Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune geschaffen werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient der Information des Rates, der Verwaltung, der Bürger und der Öffentlichkeit.

Die Gesamtbilanz (Anlage 1) sowie die konsolidierte Ergebnisrechnung (Anlage 2) zum 31.12.2012 werden dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellt. In der Anlage 3 „Konsolidierter Gesamtabschluss 2012 - Konsolidierungsbericht“ werden die Konsolidierungsmethoden, -erfordernisse sowie Abweichungen zum Vorjahr dargestellt. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.

 

Die Erste Stadträtin Frau Lukoschek hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 am 13.02.2014 festgestellt.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 ist als Anlage 4 beigefügt. Der Bericht enthält keine Prüfungsbemerkungen oder – hinweise, so dass von einer Stellungnahme der Verwaltung abgesehen werden kann.

 

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG sowie einer Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1 - Gesamtbilanz

Anlage 2 – konsolidierte Ergebnisrechnung

Anlage 3 – Konsolidierter Gesamtabschluss 2012 – Konsolidierungsbericht

Anlage 4 – Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Konsolidierte Bilanz 2012 (40 KB)      
Anlage 3 2 konsolidierte Ergebnisrechnung 2012 (22 KB)      
Anlage 4 3 Konsolidierungsbericht zum Gesamtabschluss zum 31.12.12 (3189 KB)      
Anlage 1 4 Schlussbericht 2012 (3590 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt. Herrn Oberbürgermeister Mädge wird für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.