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Vorlage - VO/6020/14  

 
 
Betreff: Fristverlängerung des Zuwendungsbescheides der Hansestadt Lüneburg an die Siftung Universität Lüneburg zur Errichtung des Zentralgebäudes (Audimax)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Bescheid vom 15.02.2012 wurde der Stiftung Universität Lüneburg (im folgenden Stiftung genannt) eine Zuwendung i.H.v. 5 Mio. Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Zwecke der Errichtung des Zentralgebäudes gewährt. Der Zuschuss sollte in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt werden:

 

Im Jahr 2012 2,0 Mio. Euro

Im Jahr 2013 2,0 Mio. Euro

Im Jahr 20141,0 Mio. Euro

 

Bis zum heutigen Tag ist kein Mittelabruf seitens der Stiftungs-Uni erfolgt. Die Zuschussteilbeträge, die für die Jahre 2012 und 2013 vorgesehen waren, sind als Haushaltsrest zeitlich übertragen worden. Diese Möglichkeit wurde der Stiftung im Zuwendungsbescheid für den Fall eingeräumt, dass Teilbeträge nicht im jeweiligen Haushaltsjahr abgerufen werden können.

 

Der Zuwendungsbescheid enthält unter Ziff. 2.1 folgende Nebenbestimmung:

 

„Die Rechtswirkungen dieses Zuwendungsbescheides entfallen, sofern die Zuwendungsempfängerin nicht spätestens zum 31.07.2012 mit der Errichtung des Zentralgebäudes auf dem Campus Scharnhorststraße 1 begonnen hat, es sei denn, sie wird durch eine gerichtliche Entscheidung gehindert und spätestens bis Ende 2014 fertig gestellt hat (§ 49a Abs. 1 VwVfG).“

 

Mit der Errichtung des Zentralgebäudes wurde fristgerecht begonnen, allerdings wird – so dürfte allgemein bekannt sein - das Gebäude nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt sein. Der Termin für das Richtfest ist für den 19. Januar 2015 festgesetzt. Neben der Zeitplanänderung haben sich ferner die Baukosten des Vorhabens erhöht.

 

Die Stiftung hat daher mit Schreiben an die Hansestadt Lüneburg vom 20. Oktober 2014 beantragt

 

I.Verlängerung des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums des Vorhabens Bau eines Zentralgebäudes bis zum 31.01.2017 (Ziffern 2.1 und 2.2 der Zuwendungsbescheide von Hansestadt und Landkreis Lüneburg) und ebenso die abzuschließende Mietordnung um 2 Jahre auf den 31.12.2015 zu verschieben.

 

und des Weiteren

 

II.eine zuwendungsneutrale Erhöhung der Baukosten angezeigt, verbunden mit der Bitte, die Jahrestranchen in die Jahre 2014 und 2015 zu verschieben.

 

Die Gründe für diesen Antrag sind in dem Schreiben vom 20. Oktober 2014 ausführlich dargestellt worden und sind nachvollziehbar. Der Antrag der Stiftung kann im Büro von Frau Bauer (Rathaus, 1. OG, Zimmer 20) eingesehen werden.

 

Eine Entscheidung der Hansestadt Lüneburg über den Antrag der Stiftung ist nunmehr geboten, da ansonsten aufgrund der Ziff. 2.1 des Zuwendungsbescheides vom 15.02.2012 der Zuschuss der Hansestadt Lüneburg entfallen würde.

 

Da das Nds. MWK in seiner Haushaltsvorlage erklärt hat, dass nach den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine Umplanung des Bauvorhabens unwirtschaftlich wäre und die Finanzierung nach den vorgelegten Unterlagen und Prüfungen gegenwärtig als gesichert angesehen wird und eine Erhöhung des Zuschusses der Hansestadt Lüneburg nicht Gegenstand der neuen Gesamtfinanzierung ist, wird empfohlen, dem Antrag der Stiftung vom 20. Oktober 2014 stattzugeben.

 

Ein Beschluss über die Verschiebung der Jahrestranchen in die Jahre 2014 und 2015 ist nicht erforderlich, da die Bereitstellung der Mittel unter Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen durch die gebildeten und noch zu bildenden Haushaltsreste gesichert ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)50,00

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verlängerung des Zuwendungsbescheides der Hansestadt Lüneburg vom 15.02.2012 an die Stiftung Universität Lüneburg wird dahingehend zugestimmt, die Frist gem. Ziff. 2.1 für die Fertigstellung des Zentralgebäudes auf den 31.01.2017 sowie die Frist gem. Ziff. 2.2 für die Erstellung einer Nutzungs- und Mietordnung auf den 31.12.2015 zu verschieben.