Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6014/14  

 
 
Betreff: Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Verkehrsflächen sollen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich entweder im Eigentum der Hansestadt Lüneburg oder der Eigentümer der Flächen hat durch städtebaulichen- und Erschließungsvertrag seine Zustimmung zur Widmung erteilt. Durch die Widmung werden die Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt übernommen.

Gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt (§ 48 NStrG).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lagepläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Am_Fischmarkt (218 KB)      
Anlage 3 2 Kaland_u_Friedenstr (183 KB)      
Anlage 7 3 St_Ursula_Weg_quer (180 KB)      
Anlage 8 4 Uelzener_Str_Kurpark (219 KB)      
Anlage 9 5 Otto_Brenner_Str_1500 (54 KB)      
Anlage 10 6 Hansestr (164 KB)      
Anlage 4 7 Konrad_Adenauer_Str (313 KB)      
Anlage 6 8 Pilgerpfad_Sued_DINA1quer (361 KB)      
Anlage 5 9 Im_Kamp_neu (116 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Verkehrsflächen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

Am Fischmarkt              Gemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 194/1 tlw.

 

 

Haagestraße, Fußweg zw.              Gemarkung Lüneburg, Flur26,

Kaland- und Friedenstraße              Flurstück 125/7 tlw. und 3/13 tlw.

              Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger- und Fahrradfahrer beschränkt.

 

 

St. Ursula Weg              Gemarkung Lüneburg, Flur 27, Flurstücke 47/16 und 47/19 sowie Teilflächen der Flurstücke 42/19 tlw., 47/20 tlw. und 47/18 tlw. Der Verbindungsweg zwischen Wendehammer und Theatervorplatz wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.

 

 

Uelzener Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 29, Flurstück 55/40 tlw.

Parkplatz Kurpark

 

 

Otto-Brenner-Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 47, Flurstücke 38/15 tlw. und 38/12 tlw.

 

 

Konrad-Adenauer-Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 49, Flurstück 65/132 (soweit bisher nicht gewidmet)

 

 

Hansestraße              Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 137/111, 137/113, 137/116, 120/83, 120/84, 137/86 und 137/90

 

 

Baugebiet Pilgerpfad Süd              Gemarkung Rettmer, Flur 2

Veilchenring              Flurstück 66/5

Zum Lackfeld              Flurstück 66/79

Schnuckenweg              Flurstück 66/80

Achterbruch              Flurstück 66/81

Schlehenweg              Flurstück 66/83

Am Holzfeld              Flurstücke 66/82, 67/26 tlw. und 67/4

              Teile der Verkehrsflächen werden entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan „Pilgerpfad – Süd“ auf die Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.

 

 

Im Kamp              Gemarkung Oedeme, Flur 2, Flurstücke 12/38 und 12/46