Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Verkehrsflächen sollen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich entweder im Eigentum der Hansestadt Lüneburg oder der Eigentümer der Flächen hat durch städtebaulichen- und Erschließungsvertrag seine Zustimmung zur Widmung erteilt. Durch die Widmung werden die Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt übernommen. Gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt (§ 48 NStrG).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Verkehrsflächen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:
Am Fischmarkt Gemarkung Lüneburg, Flur 22, Flurstück 194/1 tlw.
Haagestraße, Fußweg zw. Gemarkung Lüneburg, Flur26, Kaland- und Friedenstraße Flurstück 125/7 tlw. und 3/13 tlw. Die Widmung wird auf die Nutzung durch Fußgänger- und Fahrradfahrer beschränkt.
St. Ursula Weg Gemarkung Lüneburg, Flur 27, Flurstücke 47/16 und 47/19 sowie Teilflächen der Flurstücke 42/19 tlw., 47/20 tlw. und 47/18 tlw. Der Verbindungsweg zwischen Wendehammer und Theatervorplatz wird auf die Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.
Uelzener Straße Gemarkung Lüneburg, Flur 29, Flurstück 55/40 tlw. Parkplatz Kurpark
Otto-Brenner-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur 47, Flurstücke 38/15 tlw. und 38/12 tlw.
Konrad-Adenauer-Straße Gemarkung Lüneburg, Flur 49, Flurstück 65/132 (soweit bisher nicht gewidmet)
Hansestraße Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 137/111, 137/113, 137/116, 120/83, 120/84, 137/86 und 137/90
Baugebiet Pilgerpfad Süd Gemarkung Rettmer, Flur 2 Veilchenring Flurstück 66/5 Zum Lackfeld Flurstück 66/79 Schnuckenweg Flurstück 66/80 Achterbruch Flurstück 66/81 Schlehenweg Flurstück 66/83 Am Holzfeld Flurstücke 66/82, 67/26 tlw. und 67/4 Teile der Verkehrsflächen werden entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan „Pilgerpfad – Süd“ auf die Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.
Im Kamp Gemarkung Oedeme, Flur 2, Flurstücke 12/38 und 12/46
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