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Vorlage - VO/6000/14  

 
 
Betreff: Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Aufsichtsrat der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH am 28.11.2014 ist die Umwandlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH in eine gemeinnützige GmbH beraten worden.

 

Die Gesellschaft betreibt seit 2009 das Seniorenzentrum „Alte Stadtgärtnerei“ im Konzern Gesundheitsholding Lüneburg. In der Vergangenheit sind dem Seniorenzentrum immer wieder Spendenbekundungen z.B. für Geburtstagsfeiern der Bewohner oder Trauerfeiern signalisiert worden. Aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit konnte die Gesellschaft keine Spendenbescheinigungen ausstellen, so dass von der tatsächlichen Spende Abstand genommen wurde.

 

Im Rahmen des zuletzt ins Leben gerufenen Fundraising für die Gesellschaften der Gesundheitsholding wurde im Rahmen einer Befragung von Bürgern der Hansestadt Lüneburg die Spendenbereitschaft für das Thema Senioren noch einmal unterstrichen. Allerdings wurde auch hier deutlich, dass aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit Projekte für das Seniorenzentrum „Alte Stadtgärtnerei“ nicht über das Fundraising umgesetzt werden können.

 

Mit dem Betrieb einer Altenpflegeeinrichtung sowie eines ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes fördert die Gesellschaft die Altenhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege gem. § 52 AO, so dass der Gesellschaftszweck die Anerkennung der Steuerbegünstigung bei entsprechender Satzungsänderung ermöglicht.

 

Der Gesellschaftsvertrag soll um den Passus zur Gemeinnützigkeit ergänzt werden (siehe Anlage).

Damit bereits im Geschäftsjahr 2015 danach verfahren werden kann, ist eine notariell zu beurkundende Gesellschaftsvertragsänderung bis zum 31.12.2014 notwendig um schnellstmöglich, d.h. noch in diesem Jahr die „Spendenfähigkeit“ herzustellen.

 

Ungeachtet dessen steht die Überarbeitung zur Vereinheitlichung aller Gesellschaftsverträge des Holdingkonzerns unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex im 1. Halbjahr 2015 an.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Gesellschaftsvertragsänderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (65 KB)      
Anlage 2 2 Änderung des Gesellschaftsvertrags (109 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Umwandlung in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und entsprechenden Satzungsänderungen zuzustimmen.