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Sachverhalt: Im Zuge der Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung vom 26.06.2014 wurden Verweise innerhalb der Satzung nicht korrekt erfasst. Um Verstöße gegen Bestimmungen der Satzung durch Einleitung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 ahnden zu können, sind die Verweise redaktionell anzupassen. Inhaltlich erfolgt keine Änderung.
In Anlage 1 sind anhand einer Synopse die Änderungen und die derzeitige Fassung gegenüber gestellt.
Die Änderungssatzung (Anlage 2) tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31020 Produkt / Kostenträger: 538001 / 53800103 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 1. Synopse § 21 Abwasserbeseitigungssatzung 2. Entwurf Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung in der als Anlage 2 vorgelegten Form.
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