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Vorlage - VO/5990/14  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn";
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
08.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ wurde nach Satzungsbeschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg am 15.11.2012 durch Bekanntmachung am 26.03.2013 rechtskräftig. Gegen den Bebauungsplan wurde dann am 08.08.2013 Normenkontrollklage erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 10.03.2014 den Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag 1 KN 138/13 einstweilen außer Vollzug gesetzt, dies wurde am 24.04.2014 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Um die Planung, entsprechend der gerichtlichen Empfehlung, in der Abwägung zu ergänzen, wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich der Öffentlichkeit vorgestellt. Des Weiteren wurden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Die im Wesentlichen zu den Themenbereichen Straßenverkehrs- und Bahnlärm, planungsbedingte klimatische Veränderungen, Grundwasser und Artenschutz-Ausgleich eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden abgewogen. Die Abwägungsvorschläge sind der Tabelle im Anhang beigefügt.

 

Die insgesamt eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und Stellungnahmen sind der Tabelle im Anhang beigefügt.  

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschläge, Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift, Begründung mit Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensübersicht_B-Plan (13 KB)      
Anlage 2 2 Geltungsbereich (785 KB)      
Anlage 3 3 B-Plan Abwägung § 3 (2) BauGB 25-11-2014 (6864 KB)      
Anlage 5 4 B-Plan Abwägung Juni 2011 § 3 (2) BauGB 25-11-2014 (265 KB)      
Anlage 4 5 B-Plan Abwägung Nov 2011 Erneute Beteil. § 4a (3) BauGB 25-11-2014 (162 KB)      
Anlage 10 6 B-Plan Begründung 25-11-2014 (1699 KB)      
Anlage 7 7 Umweltbericht 25-11-2014 Bericht (4417 KB)      
Anlage 9 8 Umweltbericht Karten 6 bis 11 (5744 KB)      
Anlage 11 9 Schallgutachertl Stgn zu Straßenverkehrslärm 15-07-2014 (230 KB)      
Anlage 12 10 Schallgutachterl Stgn zu Straßenverkehrslärm Anlagen 15-07-2014 (2556 KB)      
Anlage 13 11 Schallgutachterl Stgn zu Bahnlärmreflexionen 20-11-2014 (2380 KB)      
Anlage 14 12 Klimagutachten 20-11-2014 (2027 KB)      
Anlage 15 13 Artenschutz-Ausnahme-Genehmigung UNB 19-11-2014 (80 KB)      
Anlage 16 14 Artenschutz-Ausnahme-Antrag 12-11-2014 (11207 KB)      
Anlage 17 15 Artenschutz-Ausnahme-Antrag Maßnahme-Plan 12-11-2014 (975 KB)      
Anlage 6 16 B-Plan Planzeichnung 26-11-2014 (2842 KB)      
Anlage 8 17 Umweltbericht Karten 1 bis 5 (6338 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die im weiteren Verfahren eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

Der Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.