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Vorlage - VO/5949/14  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2013
- Gebührenbedarfsberechnung 2015
- Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  Bereich 21 - Steuern
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2013

Die Betriebsabrechnung 2013 (Anlage 1) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 2,22 Mio. € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2011 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 2,06 Mio. €.

 

Zum 01.07.2013 hat die Purena GmbH, als Rechtsnachfolger der E.ON GmbH, die Abrechnung der Schmutzwassergebühren mit den städtischen Gebührenpflichtigen übernommen. Aufgrund von Verrechnungen der Abschlagszahlungen aus Vorjahren ergeben sich für die Hansestadt einmalig in 2013 geringere Schmutzwassergebühren.

 

Die derzeitige gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2013 auf der Basis der Betriebsabrechnung 2012 für das Jahr 2014 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das beim WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.


Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2013 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Rückschau zur Abwasserbeseitigung

 

Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von rd. 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben.

Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und die Niederschlagsbeseitigung 0,44 € je m² befestigte Fläche.

Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühren seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 0,80 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,34 € je m².

 

Gebührenbedarfsberechnung 2015 Schmutzwasser

Ergänzend zu den normalen Schwankungen aufgrund der Gebührenveranlagung nach dem Frischwassermaßstab ist festzustellen, dass die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers sich stetig verringert. Infolgedessen ist die Gebührenerwartung entsprechend anzupassen.

Darüber hinaus sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) für die Unterhaltung und Reparatur des städtischen Kanalnetzes zu erhöhen, um dem anstehenden Reparaturaufwand gerecht zu werden.

Unter Berücksichtigung der sinkenden Schmutzwassermengen und der Entgeltanpassung für die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes wird empfohlen, die Schmutzwasserbeseitigungsgebühren wie folgt anzupassen:

 

Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 0,80 €/m³ auf 0,95 €/m³ (Erhöhung um rd. 12,5 %)


Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Schmutzwasserbeseitigung

Produkt 538001 Schmutzwasser-
beseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Erlöse

6.452.511

4.748.116

4.565.761

5.474.047

6.115.697

Kosten

6.637.989

6.969.709

6.828.361

7.123.943

7.895.061

Jahresbezogenes Ergebnis

-185.478

-2.221.593

-2.262.600

-1.649.896

-1.779.364

Vortrag aus Vorvorjahr

2.958.965

500.705

3.029.528

-1.760.241

895.160

Ergebnisverzinsung

256.041

-39.354

128.232

-90.895

675

Gesamtergebnis

+3.029.528

-1.760.242

+895.160

-3.501.032

-883.529

 

Vorschau zur Schmutzwasserbeseitigung

Aufgrund der erhöhten Kostenstruktur und den sinkenden Schmutzwassermengen ist trotz der empfohlenen Gebührenanpassung zum 01.01.2015 ein negativer Trend im Schmutzwasserbereich erkennbar. Damit das negative prognostizierte Gesamtergebnis der Schmutzwasserbeseitigung aus 2014 in der Kalkulationsperiode 2016 sich nicht auf über 5,0 Mio.€ erhöht, ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass eine weitere Gebührenanpassung zum 01.01.2016 von rd. +0,15 €/m³ erforderlich sein wird.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2015 Niederschlagswasser

Um die anstehenden Unterhaltungsaufwendungen für die Niederschlagswasserbeseitigung (Regenwasservorfluter und Regenwasserrückhaltebecken) sicherzustellen, sind die Entgelte an die AGL anzupassen. Durch den steigenden Unterhaltungsaufwand wird empfohlen, die Niederschlagswassergebühren wie folgt anzupassen:

 

Entsorgungsgebühr für Niederschlagswasser von 0,34 €/m² auf 0,39 €/m² (Erhöhung um rd. 14,7 %)

 


Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Niederschlagswasserbeseitigung

Produkt 538001 Niederschlags-
wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Erlöse

2.667.220

2.846.678

2.814.390

2.824.653

3.163.703

Kosten

2.718.489

2.832.121

2.776.453

2.879.557

3.523.039

Jahresbezogenes Ergebnis

-51.269

14.557

37.937

-54.904

-359.336

Vortrag aus Vorvorjahr

1.025.344

341.036

1.063.280

380.235

1.169.253

Ergebnisverzinsung

89.205

24.642

68.036

18.427

44.108

Gesamtergebnis

+1.063.280

+380.235

+1.169.253

+343.758

+854.025

 

Vorschau zur Niederschlagswasserbeseitigung

Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass eine weitere Gebührenanpassung nicht erforderlich sein wird.

 

 

Die Anlage 3 zeigt die Gebührenentwicklung ohne oben genannte Gebührenanpassung mit einem negativen Betriebsergebnis von rd. 3,14 Mio.€ auf.

 

Die detaillierte Kostenträgerrechnung mit Gebührenanpassung ist der Anlage 4 zu entnehmen und dient in der Gebührenbedarfsberechnung als Basis der getrennten Gebühr.

 

Sowohl eine Beispielberechnung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2015 als auch die dazugehörige Satzungsänderung sind der Anlage 5 und 6 zu entnehmen.

 

Der Anlage 7 ist ein kommunaler Vergleich zur Abwasserbeseitigung zu entnehmen.

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten              Entgeltanpassung an die AGL   rd. 869,3 T€

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

e)  mögliche Einnahmen:        Schmutzwassergebühren              rd. + 628,1 T€

                            Niederschlagswassergebühren              rd. + 241,2 T€

                                                                Summe              rd. + 869,3 T€

Anlage/n:

Anlage/n:

- Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 1

- Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 2

- Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung

- Entwicklung des Gebührenbedarfs 2015 ohne Gebührenanpassung

- Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2015

- Berechnungsbeispiele ab 01.01.2015

- Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 30.07.2014

- Kommunaler Vergleich der Abwasserbeseitigung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 1 (15 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 2 (24 KB)      
Anlage 3 3 Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung (16 KB)      
Anlage 4 4 Entwicklung des Gebührenbedarfs 2015 ohne Gebührenanpassung (16 KB)      
Anlage 5 5 Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2015 (17 KB)      
Anlage 6 6 Berechnungsbeispiele ab 01.01.2015 (23 KB)      
Anlage 7 7 Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 18. Änderungssa (14 KB)      
Anlage 8 8 Kommunaler Vergleich der Abwasserbeseitigung (13 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2013 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2015 inklusive der Gebührenanpassung der Schmutzwassergebühr um +0,15 €/m³ und der Niederschlagswassergebühr um +0,05 €/m² versiegelte Fläche wird zugestimmt.

 

Der in der Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 30.07.2014 wird zugestimmt.