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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2013 Die Betriebsabrechnung 2013 (Anlage 1) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 2,22 Mio. € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2011 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 2,06 Mio. €.
Zum 01.07.2013 hat die Purena GmbH, als Rechtsnachfolger der E.ON GmbH, die Abrechnung der Schmutzwassergebühren mit den städtischen Gebührenpflichtigen übernommen. Aufgrund von Verrechnungen der Abschlagszahlungen aus Vorjahren ergeben sich für die Hansestadt einmalig in 2013 geringere Schmutzwassergebühren.
Die derzeitige gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2013 auf der Basis der Betriebsabrechnung 2012 für das Jahr 2014 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das beim WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Rückschau zur Abwasserbeseitigung
Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von rd. 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und die Niederschlagsbeseitigung 0,44 € je m² befestigte Fläche. Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühren seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:
Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 0,80 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,34 € je m².
Gebührenbedarfsberechnung 2015 Schmutzwasser Ergänzend zu den normalen Schwankungen aufgrund der Gebührenveranlagung nach dem Frischwassermaßstab ist festzustellen, dass die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers sich stetig verringert. Infolgedessen ist die Gebührenerwartung entsprechend anzupassen. Darüber hinaus sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) für die Unterhaltung und Reparatur des städtischen Kanalnetzes zu erhöhen, um dem anstehenden Reparaturaufwand gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung der sinkenden Schmutzwassermengen und der Entgeltanpassung für die Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes wird empfohlen, die Schmutzwasserbeseitigungsgebühren wie folgt anzupassen:
Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 0,80 €/m³ auf 0,95 €/m³ (Erhöhung um rd. 12,5 %)
Schmutzwasserbeseitigung
Vorschau zur Schmutzwasserbeseitigung Aufgrund der erhöhten Kostenstruktur und den sinkenden Schmutzwassermengen ist trotz der empfohlenen Gebührenanpassung zum 01.01.2015 ein negativer Trend im Schmutzwasserbereich erkennbar. Damit das negative prognostizierte Gesamtergebnis der Schmutzwasserbeseitigung aus 2014 in der Kalkulationsperiode 2016 sich nicht auf über 5,0 Mio.€ erhöht, ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass eine weitere Gebührenanpassung zum 01.01.2016 von rd. +0,15 €/m³ erforderlich sein wird.
Gebührenbedarfsberechnung 2015 Niederschlagswasser Um die anstehenden Unterhaltungsaufwendungen für die Niederschlagswasserbeseitigung (Regenwasservorfluter und Regenwasserrückhaltebecken) sicherzustellen, sind die Entgelte an die AGL anzupassen. Durch den steigenden Unterhaltungsaufwand wird empfohlen, die Niederschlagswassergebühren wie folgt anzupassen:
Entsorgungsgebühr für Niederschlagswasser von 0,34 €/m² auf 0,39 €/m² (Erhöhung um rd. 14,7 %)
Niederschlagswasserbeseitigung
Vorschau zur Niederschlagswasserbeseitigung Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass eine weitere Gebührenanpassung nicht erforderlich sein wird.
Die Anlage 3 zeigt die Gebührenentwicklung ohne oben genannte Gebührenanpassung mit einem negativen Betriebsergebnis von rd. 3,14 Mio.€ auf.
Die detaillierte Kostenträgerrechnung mit Gebührenanpassung ist der Anlage 4 zu entnehmen und dient in der Gebührenbedarfsberechnung als Basis der getrennten Gebühr.
Sowohl eine Beispielberechnung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2015 als auch die dazugehörige Satzungsänderung sind der Anlage 5 und 6 zu entnehmen.
Der Anlage 7 ist ein kommunaler Vergleich zur Abwasserbeseitigung zu entnehmen.
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten Entgeltanpassung an die AGL rd. 869,3 T€ d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Schmutzwassergebühren rd. + 628,1 T€ Niederschlagswassergebühren rd. + 241,2 T€ Summe rd. + 869,3 T€ Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 2 - Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung - Entwicklung des Gebührenbedarfs 2015 ohne Gebührenanpassung - Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2015 - Berechnungsbeispiele ab 01.01.2015 - Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 30.07.2014 - Kommunaler Vergleich der Abwasserbeseitigung
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2013 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2015 inklusive der Gebührenanpassung der Schmutzwassergebühr um +0,15 €/m³ und der Niederschlagswassergebühr um +0,05 €/m² versiegelte Fläche wird zugestimmt.
Der in der Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 19. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 18. Änderungssatzung vom 30.07.2014 wird zugestimmt.
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