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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2013 und Gebührenbedarfsabrechnung 2015
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2013 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenüberdeckung von rd. 45,5 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2011 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 572,6 T€.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2013 auf Basis der Betriebsabrechnung 2012 für das Jahr 2014 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt rd. 1,4 Mio.€ Erlöse erwirtschaftet. Die Erlössituation ist auf eine hohe Anzahl an Beisetzungen zurückzuführen:
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Anzahl der Bestattungen im Laufe der letzten Jahre verringert hat. Nach Rücksprache mit dem Bereich 74F Friedhöfe gibt es in 2014 einen Rückgang bei den Bestattungen. Bis zum 25.11.2014 fanden 412 Beisetzungen statt. Dies hat zur Folge, dass in 2014 ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 43,9 T€ erwartet wird.
In der Hansestadt Lüneburg sind Friedhöfe auch als öffentliche Grün- und Erholungsflächen ausgewiesen und werden entsprechend unterhalten. Den durch die Nutzung der Friedhöfe als öffentliche Grün- und Erholungsflächen entstehenden Kostenaufwand hat die Hansestadt Lüneburg zu tragen. Die Kosten des öffentlichen Flächenanteils bemessen sich nach den Kosten der Kostenstelle Nutzungsrecht und öffentliches Grün. Es wird empfohlen, den öffentlichen Flächenanteil auf 25,0 % anzupassen, um den Friedhöfen mit ihren öffentlichen Grün- und Erholungsflächen auch als Teil der städtischen Kultur gerecht zu werden.
Des Weiteren wird empfohlen, die Entgelte der Hansestadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung zum 01.01.2015 um +10,0 % anzupassen. Durch die Entgeltanpassung könnten rd. 3,5 T€ mehr an Erlösen vereinnahmt werden. Die letzte Entgeltanpassung wurde am 09.12.2003 mit Wirkung zum 01.01.2004 beschlossen.
Unter Berücksichtigung der Erhöhung des Flächenanteils auf 25,0 % und der Entgeltanpassung in Höhe von rd. +10,0 % wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Die Entgeltanpassung ist sowohl der Synopse über die Änderungen (Anlage 4) als auch der Friedhofsentgeltsatzung (Anlage 5) zu entnehmen.
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Entgeltanpassung i. H. v. 3,5 T€ Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2 - Betriebsabrechnungsbogen 2013 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2 - Entwicklung der Gebührenbedarfsberechnung 2015 ohne Erhöhung des öffentlichen Flächenanteils und ohne Entgeltanpassung - Gebührenbedarfsberechnung 2015 - Synopse zur Änderung der Friedhofsentgeltsatzung - Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 09.12.2003 Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2013 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2015 inklusive der Erhöhung der fiktiven Erlöse für den öffentlichen Flächenanteil auf 25,0 % und der Entgeltanpassung um +10,0 % wird zugestimmt.
Der in der Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 09.12.2003 wird zugestimmt.
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