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Vorlage - VO/5929/14  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2012 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerber, Kerstin
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT II
   Fachbereich 2 - Finanzen
Beratungsfolge:
Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof Vorberatung
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2012 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehören Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2012 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen entnehmen Sie bitte der als Anlage (4.) beigefügten Synopse.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 7 auf S. 13 des Schlussberichtes).

 

Der Stiftungsbeirat hat in seiner Sitzung am 24.04.2014 das Jahresergebnis und die vorgesehene Ergebnisverwendung zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. VO/5654/14).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              25,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

1.              Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung

2.              Schlussbilanz 2012

3.              Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

4.              Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfhinweise/Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-11-05 Niko Feststellung Jahresergebnis (56 KB)      
Anlage 2 2 RB Niko Jahresrechnung 2012_Hospitäler (489 KB)      
Anlage 3 3 Niko Jahresrechnung Gesamtergebnis 2012 (96 KB)      
Anlage 4 4 Bilanz Niko 2012 (69 KB)      
Anlage 5 5 2014-03-31 Schlussbericht Nikolaihof 2012 -Leseexemplar- (358 KB)      
Anlage 6 6 2014-11-05_Nikolaihof_Stellungnahme der Verwaltung_Prüfung JR 2012 (25 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2012 in Höhe von 486.152,86 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt und zu zwei Drittel der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.

 

              Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff der Abgabenordnung.

 

b)              Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.