Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2012 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2012 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen entnehmen Sie bitte der als Anlage (4.) beigefügten Synopse.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 7, S. 14 des Schlussberichtes).
Der Stiftungsbeirat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2014 das Jahresergebnis 2012 sowie die vorgesehene Ergebnisverwendung zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. VO/5653/14).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2012 in Höhe von 395.329,35 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage und zu zwei Drittel der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt.
Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff der Abgabenordnung.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
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