Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2012 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung) sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlage (1.) beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2012 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen/Prüfhinweisen entnehmen Sie bitte der als Anlage (4.) beigefügten Synopse.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziff. 7 auf S. 14 des Schlussberichtes).
Der Stiftungsbeirat hat in seiner Sitzung am 24.04.2014 das Jahresergebnis und die vorgesehene Ergebnisverwendung zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. VO/5652/14).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung 2. Schlussbilanz 2012 3. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes 4. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfhinweise/Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.880,65 EUR wird zur Deckung des Fehlbetrages des Jahres 2011 verwendet. Der verbleibende Fehlbetrag aus dem Vorjahr i. H. v. 70.699,02 EUR wird durch die außerordentliche bzw. ordentliche Rücklage ausgeglichen.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stiftung Hospital zum Graal und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
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