Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.
Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2013 einen Überschuss von 13.912.889,11 € aus.
Die Feststellung des Jahresabschlusses ist als Anlage (1) beigefügt. Zur Erläuterung des Ergebnisses wurde ein Rechenschaftsbericht erstellt, welcher als Anlage (2) angehängt ist. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt. Da die Prüfung des Jahres 2013 zu keinen Prüfungsbemerkungen oder –hinweisen geführt hatte, wurde in diesem Jahr keine Stellungnahme der Verwaltung/Synopse erstellt.
Der vollständige Jahresabschluss 2013 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeiten bei der Kämmerei (Frau Schmidt, Tel. 309 3562) eingesehen werden.
Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen (siehe Ziffer 5 auf Seite 17 des Schlussberichtes).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 50,- € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 Feststellung des Jahresergebnisses 2013 Anlage 2 Rechenschaftsbericht Anlage 3 Schlussbericht
Beschlussvorschlag: a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2013 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage 1.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.
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