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Vorlage - VO/5926/14  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2013 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Schmidt, Martina
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2013 einen Überschuss von 13.912.889,11 € aus.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist als Anlage (1) beigefügt. Zur Erläuterung des Ergebnisses wurde ein Rechenschaftsbericht erstellt, welcher als Anlage (2) angehängt ist.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt.

Da die Prüfung des Jahres 2013 zu keinen Prüfungsbemerkungen oder –hinweisen geführt hatte, wurde in diesem Jahr keine Stellungnahme der Verwaltung/Synopse erstellt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2013 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeiten bei der Kämmerei (Frau Schmidt, Tel. 309 3562) eingesehen werden.

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen (siehe Ziffer 5 auf Seite 17 des Schlussberichtes).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)              50,- €             

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage 1              Feststellung des Jahresergebnisses 2013

Anlage 2              Rechenschaftsbericht

Anlage 3              Schlussbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Jahresergebnis 2013 Hansestadt Lüneburg (13 KB)      
Anlage 1 2 Rechenschaftsbericht 2013 (547 KB)      
Anlage 3 3 Schlussbericht 2013 (442 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a)   Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2013 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage 1.

 

b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.