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Vorlage - VO/5885/14  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Stadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen
und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. 51 / Herr Rumpel
2. Bereich Soziale finanzielle Hilfen
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Beteiligt:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens   
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
25.11.2014 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
17.12.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg betreibt seit 1963 eine Obdachlosenunterkunft in der Dahlenburger Landstr. 63. Diese Obdachlosenunterkunft besteht aus 19 abgeschlossenen Wohnungen in unterschiedlichen Größen zwischen 33 qm – 61 qm. In den Jahren 1996 – 1999 wurde das Gebäude in der Dahlenburger Landstr. 63 saniert.

 

Mit Vertrag vom 01.06.2001 wurde mit dem Herbergsverein Wohnen und Leben e. V. eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, welche die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Einzelpersonen durch den Herbergsverein beim Benedikt 11 regelt. Seitdem wird die Obdachlosenunterkunft Dahlenburger Landstr. 63 konzeptionell nur noch zur Unterbringung obdachloser Familien, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Personen und alleinerziehender Mütter und Väter genutzt. Diese Aufgabenerledigung erfolgt durch den Fachbereich 5/Bereich 51.

 

Die „Satzung der Stadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte“ (50-05, siehe Anlage 1) vom 05.07.2007 regelt die Unterbringung sowie die Kostenbeteiligung obdachloser Personen in eigenen Unterkünften der Stadt Lüneburg sowie in Unterkünften, die zum Zwecke der Unterbringung obdachloser Personen durch die Stadt Lüneburg angemietet sind.

 

Derzeit sind von den 19 Wohnungen 18 Wohnungen belegt, 1 Wohnung wird aktuell saniert. 

Unterzubringenden Personen wird durch schriftliche Einweisungsverfügung eine bestimmte Unterkunft zugewiesen. Verbunden mit der Einweisungsverfügung wird ein Gebührenbescheid erlassen, in dem die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 der obigen Satzung zu zahlende Benutzungsgebühr in Höhe von derzeit 5,25 € je qm/Wohnfläche festgesetzt wird.

Die Benutzungsgebühr in Höhe von 5,25 € je qm/Wohnfläche wurde zuletzt 2007 anhand einer betriebswirtschaftlichen Berechnung des Bereiches Gebäudewirtschaft ermittelt, und wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung erhoben. Mit ihrem Aufkommen sollen die Kosten der Einrichtung gedeckt werden, dürfen diese aber auf längere Sicht auch nicht übersteigen.

 

Die Auslastung ist seit Anfang 2012 stark angestiegen. Für 2012 betrug sie 74,07 %, für 2013 = 87,08 %.

 

Eine aktuelle Auswertung der berücksichtigungsfähigen Kosten für den Zeitraum 01.01. – 31.12.2013 hat ergeben, dass die Einrichtung nicht kostendeckend betrieben wird.

Für den kostendeckenden Betrieb der Obdachlosenunterkunft Dahlenburger Landstr. 63 sollte entsprechend beiliegender Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gebäudewirtschaft die Benutzungsgebühr auf 5,75 € je qm/Wohnfläche angehoben werden (Anlage 2).

 

Es wird daher vorgeschlagen, die in der o. g. Satzung in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannte Benutzungsgebühr von derzeit 5,25 € je qm/Wohnfläche auf 5,75 € je qm/Wohnfläche per Änderungssatzung zum 01.01.2015 anzuheben. Hierdurch ist (auf der Basis der jährlichen Durchschnittsbelegung) mit Mehreinnahmen von ca. 5.000 € zu rechnen.

 

Darüber hinaus bietet sich an, sämtliche in der Satzung enthaltenen Formulierungen „Stadt Lüneburg“ auf „Hansestadt Lüneburg“ anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 80,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen: ca. 5.000 € jährlich


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 50_05_obdachlosenunterkuenfte_0707 (200 KB)      
Anlage 2 2 Wirtschaftlichkeits-undBerechnungderBenutzungsgebühr Dahlenburger Landstr.63_2014 (38 KB) PDF-Dokument (56 KB)    

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Ausführungen zustimmend zu Kenntnis. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Anhebung der Benutzungsgebühr und der Formulierungsüberarbeitung wie vorgeschlagen zuzustimmen und dies dem Rat zur abschließenden Zustimmung zuzuleiten. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung beauftragt werden.