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Vorlage - VO/5793/14  

 
 
Betreff: Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg
hier: Beschluss über die Änderung der Satzung der Sparkasse Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.07.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 des Sparkassengesetzes für Niedersachsen (NSpG) werden u.a. die allgemeinen Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkassen, ihre Organisation und Verwaltung sowie die Zusammensetzung und Zuständigkeit ihrer Organe durch eine Satzung geregelt.

 

Die Satzung für die Sparkasse Lüneburg wurde zuletzt im Jahre 2006 – in Zusammenhang mit der Neuregelung des NSpG – angepasst. Sie basiert auf der Mustersatzung für die Sparkassen in Niedersachen, die das Niedersächsische Finanzministerium als zuständige Aufsichtsbehörde im Juni 2006 erlassen hat. Der § 3 der Mustersatzung trägt die Überschrift „Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse“. Die Aufsicht hat hierzu im Rahmen der Mustersatzung keine inhaltliche Ausgestaltung vorgenommen, sondern es vielmehr jeder einzelnen Sparkasse überlassen, diesen Paragraphen zu gestalten. Die Sparkasse Lüneburg hat sich seinerzeit dafür entschieden, auf ihr damaliges Leitbild Bezug zu nehmen. In Zusammenhang mit dem Veränderungsprozess „Gezeitenwechsel“ der Sparkasse Lüneburg wurde entschieden, das Leitbild in der internen und externen Kommunikation nicht mehr zu verwenden. Die Grundgedanken des ehemaligen Leitbildes der Sparkasse finden sich heute u.a. in der Vision der Sparkasse, ihrer Geschäftsstrategie sowie dem im Hause gelebten „Gezeitenwechsel“ wieder.

 

Aus diesem Anlass wurde der § 3 Satzung der Sparkasse Lüneburg vollständig überarbeitet. Hierzu wurden die Bezüge zum Leitbild entfernt und die Inhalte zeitgemäß formuliert. Dabei wurde – in Anlehnung an die Vision der Sparkasse Lüneburg – die Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, die Verantwortung der Sparkasse für die Region Lüneburg sowie ihre Förderung und Entwicklung noch deutlicher herausgearbeitet.

 

Über die Änderung der Satzung beschließt die Verbandsversammlung des Sparkasenzweckverbandes Lüneburg (vgl. § 6 Nr. 5 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg). In seiner Sitzung am 03.07.2014 hat der Verwaltungsrat der Sparkasse folgende Beschlussfassung im Sinne einer Empfehlung an den Träger getroffen:

 

„Die Mitglieder des Verwaltungsrates beschließen einstimmig, der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Lüneburg zu empfehlen, die Änderung des § 3 der Satzung der Sparkasse Lüneburg wie vorgestellt zu beschließen.“

 

Die vom Verwaltungsrat empfohlene Änderung des § 3 der Satzung der Sparkasse Lüneburg ist in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Auszug aus der Satzung der Sparkasse Lüneburg/ Änderung des § 3 „Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu VO_5793_14_ Änderung Satzung Sparkasse (344 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg werden angewiesen, die vom Verwaltungsrat der Sparkasse zur Beschlussfassung empfohlene und in der Anlage dargestellte Änderung des § 3 der Satzung der Sparkasse Lüneburg zu beschließen.