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Vorlage - VO/5744/14  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen für die Fassadensanierung am Hospitalgebäude Zum Großen Heiligen Geist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  03 - Steuerung und Service
Beratungsfolge:
Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Anhörung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.06.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das Gebäude Heiligengeiststraße 29 umfasst ein Seniorenwohnhaus sowie das Seniorenservice-Büro. Es befindet sich im Eigentum der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und steht unter Denkmalschutz.

 

Die Fassade weist seit Jahren einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Zur Durchführung der Bauunterhaltung des gesamten Gebäudes wurde im Haushaltsplan 2014 ein Ansatz von 81.000 EUR berücksichtigt. Darüber hinaus wurde für die Fassadensanierung ergänzend eine Rückstellung über 20.000 EUR gebildet, die noch in Höhe von 13.000 EUR zur Verfügung steht.

 

Aus dem Budget für Bauunterhaltung von 81.000 EUR werden insgesamt 31.000 EUR für laufende Instandhaltungen, die Ergänzung der Rauchmelder sowie für den Einbau von Heizungs- sowie Warmwasserzählern in den Wohneinheiten verwendet. Die Maßnahmen wurden in einer Bewohnerversammlung im November 2013 ausführlich erläutert.

 

Für die Fassadensanierung verbleibt somit aus der Bauunterhaltung ein Budget von 50.000 EUR zuzüglich der Rückstellung über 13.000 EUR, mithin zusammen 63.000 EUR.

 

Eine aktuelle Kostenschätzung hat ergeben, dass die Sanierungskosten der Ostfassade (Hofansicht) bei ca. 100.000 EUR liegen werden. Somit besteht bei Beauftragung der Fassadensanierung zu einem Wert von ca. 100.000 EUR im Jahr 2014 ein überplanmäßiger Deckungsbedarf von 37.000 EUR.

 

Eine Aufteilung der Sanierungsarbeiten in Bauabschnitte ist möglich, aber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Um ein möglichst wirtschaftliches Angebot für Material und Arbeiten zu erhalten, sollten die Leistungen im Sommer 2014 für die Ostfassade komplett ausgeschrieben und beauftragt werden. Hierfür ist eine Mittelbereitstellung im Jahr 2014 erforderlich. Die Bezahlung des Materials ist für das Jahr 2014 vorgesehen. Über die restliche Auftragssumme wird ein Haushaltsrest gebildet, da die kassenwirksame Ausgabe erst im Jahr 2015 erfolgen wird.

 

Bezüglich des Bauzeitenplans ist aufgrund der besonderen Maße für die Backsteine eine Fertigungs- und Lieferzeit von 8 – 12 Wochen zu berücksichtigen.

Vorarbeiten werden im Herbst 2014 beginnen. Die eigentliche Maßnahme einschließlich des Gerüstbaus erfolgt Anfang des Jahres 2015, sobald die Witterung dies zulässt.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen kann durch Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes für den -ebenfalls im Eigentum der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist befindliche - Gebäudekomplex ‚Hinter der Sülzmauer 58 – 60’ erfolgen. Die dort veranschlagten Mittel werden nicht mehr vollständig im Haushaltsjahr 2014 in Anspruch genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 50 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 100.000 EUR

c)  an Folgekosten: ./.             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja – Der Deckungsvorschlag ist haushaltsrechtlich gesichert.

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 1206 Hinter der Sülzmauer 58-60             

              Sachkonto                              4211010 Unterhaltung der Gebäude             

              Produkt / Kostenträger:       315111 Soziale Einrichtungen für Ältere 

              Haushaltsjahr:                              2014 

 

e)  mögliche Einnahmen: ./.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Dem überplanmäßigen Aufwand für die Fassadensanierung ‚Heiligengeiststraße 29’ in Höhe von 37.000 EUR wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehraufwendungen werden aus dem Ansatz der Bauunterhaltung für das Objekt ‚Hinter der Sülzmauer 58-60’ zur Verfügung gestellt.