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Vorlage - VO/2754/08-2  

 
 
Betreff: Brauchtumsfeuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rietschel, UlrikeBezüglich:
VO/2754/08
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung
17.06.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In diesem Jahr hat der Bereich Umwelt insgesamt 24 Osterfeuer genehmigt. Es wurden neun Osterfeuer vor Ort überprüft, bei denen es grundsätzlich keine Beanstandungen gab.

 

Es ist aber festzustellen, dass sich Schwierigkeiten bei solchen Plätzen ergeben, die schon lange Zeit vor Ostern frei zugänglich sind. Auf diesen Plätzen wird teilweise bereits im Januar damit begonnen, Brennmaterial abzulegen.

 

Die vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 04.03.2008 und am 06.02.2013 beschlossene Vorgehensweise bei der Genehmigung von Brauchtumsfeuern wird von allen Beteiligten akzeptiert. In Einzelfällen wird die Verwaltung Gespräche mit den Organisatoren über die zukünftige Abwicklung der jeweiligen Osterfeuer führen.

 

Bisher wurden Osterfeuer und Lagerfeuer nach § 9 der Verordnung der Stadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOV) in Verbindung mit den §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) genehmigt. Künftig soll die SOV im Hinblick auf Brauchtumsfeuer präzisiert werden.

 

Die Genehmigung von Brauchtumsfeuern, die dem Zweck der Brauchtumspflege dienen, ist rechtlich losgelöst von dem Zweck, den die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ (BrennVO) verfolgte, d. h. eine Genehmigung der Brauchtumsfeuer erfolgt außerhalb der Regelungen der BrennVO und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Deren Gültigkeit bis zum 31.03.2014 wurde von der Landesregierung nicht verlängert. Eine neue Verordnung ist nach einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz aus März 2014 in Vorbereitung. Dieser Erlass sowie der Entwurf der neuen BrennVO sehen ausdrücklich die Möglichkeit der Zulassung von Brauchtumsfeuern vor.

 

Nach der BrennVO konnten pflanzliche Abfälle, die mit Schädlingen oder Krankheitserregern (z.B. Borkenkäferbefall) in Einzelfällen auf Antrag und mit Genehmigung der Unteren Abfallbehörde verbrannt werden. Im Gebiet der Hansestadt wurden nur sehr wenige solcher Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die nach der BrennVO mögliche Zulassung von "Brenntagen" hat es in der Hansestadt - vor allem aus Gründen des Immissionsschutzes - nie gegeben. Anders als in manchen Gemeinden des Landkreises Lüneburg ist daher nicht zu befürchten, dass durch den Wegfall von Brenntagen vermehrt pflanzliche Abfälle in den Wald oder in die freie Landschaft verbracht werden. Im Übrigen bietet die GfA Lüneburg ein komfortables, regelmäßiges Abfuhrsystem für Grünabfälle an. Zusätzlich ist eine (kostenpflichtige) Selbstanlieferung bei der GfA möglich.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020             

              Produkt / Kostenträger: 561001/56100102

              Haushaltsjahr:              2014

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Stammbaum:
VO/2754/08   Brauchtumsfeuer   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/2754/08-1   Brauchtumsfeuer   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/2754/08-2   Brauchtumsfeuer   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage