Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 04.03.2008 ausführlich über eine Begrenzung von Brauchtumsfeuern – insbesondere von Osterfeuern – beraten. Es wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung dahingehend zu unterstützen, dass mit lenkenden Maßnahmen die Brauchtumsfeuer nach Anzahl und Größe beschränkt werden können. Als Folge hat die Verwaltung private, nichtöffentliche Osterfeuer untersagt.
In 2011 hat ein Bürger gegen die Untersagung seines angezeigten Osterfeuers geklagt. Die Sache wurde 2012 durch einen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen. Das Verwaltungsgericht hat der Hansestadt in mündlicher Verhandlung empfohlen, Untersagungen auf der Grundlage einer Norm, z. B. einer Verordnung, zu regeln.
Die Verwaltung berichtet über den Sachstand. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31020 Produkt / Kostenträger: 561001 / 56100102 Haushaltsjahr: 2013
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, eine geeignete Rechtsgrundlage zur Regelung der Brauchtums- und Lagerfeuer vorzubereiten.
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