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Vorlage - VO/5658/14  

 
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Wasserviertel"
1. Änderungssatzung zur Erweiterungssatzung Nr. 4 "Wasserviertel"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burghardt, Sandra
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Burghardt, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.04.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.05.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Sachverhalt

 

Am 07.02.2014 wurde die Erweiterungssatzung zur Satzung Nr. 4 „Wasserviertel“ durch den Rat beschlossen.

 

Zur Abgrenzung des Erweiterungsgebietes wurden die betroffenen Grundstücke  sowohl mit Straßennamen als auch mit der Flurstücksbezeichnung in der Sanierungssatzung aufgeführt.

Im Zuge der Festlegung der Grundstücke wurde auf die Flurstücksdaten aus dem Geoinformationssystem der Hansestadt Lüneburg (GIS) zurückgegriffen und diese für die Beschreibung des Gebietes in der Sanierungssatzung herangezogen.

Die Aktualität der GIS Daten ist aber nicht tagesaktuell. Aus diesem Grund wurden in der Satzung zwei Flurstücksbezeichnungen verwendet, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Satzung nicht mehr aktuell waren. Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich umgeschrieben und geteilt.

Hieraus könnte sich unter Umständen ergeben, dass die gesamte Sanierungssatzung nichtig wird. Eine Sanierungssatzung verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, wenn zur Umschreibung des Gebietes auf nicht mehr bestehende Grundstücksverhältnisse zurück gegriffen wird und bei der Aufzählung der innerhalb des Sanierungsgebietes gelegenen Grundstücke nicht mehr bestehende Flurstücksbezeichnungen verwendet werden.

Im äußersten Fall müssten aufgrund der Nichtigkeit einer Satzung die gewährten Fördermittel zurückgezahlt werden.

 

Da das Erweiterungsgebiet noch nicht als Fördergebiet festgelegt wurde, ist bisher kein Schaden entstanden.

Um die Rechtsbeständigkeit der Sanierungssatzung zu sichern, ist es sinnvoll, die Flurstücksfestlegung durch den Beschluss einer Änderungssatzung zu korrigieren.

 

In der Anlage befindet sich die 1. Änderungssatzung zur Erweiterungssatzung Nr. 4 „Wasserviertel“ vom 07.02.2014 sowie ein Plan im Maßstab 1:2000 des Gebietes.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 20,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1. Änderungssatzung zur Erweiterungssatzung Nr. 4 „Wasserviertel“

Gebietsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung (18 KB)      
Anlage 2 2 Plan 1. Änderung zur Erweiterung 070414 (334 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die 1. Änderungssatzung zur Erweiterungssatzung Nr. 4 „Wasserviertel“ nebst  zeichnerischer Beschreibung  des Gebietes.