Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Bahnbrücken im Bereich der Bleckeder Landstraße und der Lünertorstraße sind abgängig. Hierbei handelt es sich um die Brücken im Zuge der Bahnstrecke Hamburg-Hannover. Die Deutsche Bahn beabsichtigt die Erneuerung der beiden Brückenbauwerke ab 2015 durchzuführen.
Mit einer Prognose-Verkehrsbelastung von 14.000 Kfz/24h ist die Bleckeder Landstraße eine der Hauptverkehrsstraßen der Hansestadt Lüneburg. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten kommt es häufig zu längeren Staus und damit verbunden zu negativen Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung und die Umwelt. Durch die Nähe zum Bahnhof sowie dem
Von Seiten des Baulastträgers Deutsche Bahn ist vorgesehen, die Brückenbauwerke in ihrer vorhandenen lichten Weite wieder herzustellen. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Brückenbaumaßnahmen und unter Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsentwicklung beabsichtigt die Hansestadt Lüneburg die Bleckeder Landstraße zwischen dem Lüner Damm und dem Pulverweg verkehrsgerecht auszubauen. Neben einer Verbreiterung der Nebenflächen ist die Aufweitung der Fahrbahn im Zuge der Einmündung der Bahnhofstraße für die Anlage eines Linksabbiegestreifens geplant. Durch diese Maßnahmen ergeben sich für die geplanten Brückenbauwerke gegenüber den heutigen Bauwerksabmessungen größere lichte Weiten. Auf Grundlage mehrerer Abstimmungsgespräche wurden unter Beachtung der Vorgaben durch die Deutsche Bahn und durch die Hansestadt Lüneburg Fiktiv-Entwürfe entwickelt.
Die Planunterlagen wurden im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 16.09.2013 vorgestellt und positiv zur Kenntnis genommen.
Die „große Variante“ wurde mit folgenden Abmessungen vorgestellt:
Im Bereich der Bleckeder Landstraße Gesamtbreite 18,45 m, Durchfahrtshöhe 4,50m.
Beidseitige Geh- und Radwege und 3 Fahrstreifen sind vorgesehen.
In der Lünertorstraße ist eine Gesamtbreite von 15,20 m und ebenfalls eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m herzustellen. Beidseitige Geh- und Radwege und 2 Fahrstreifen sind vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Maßnahme wird in die Haushaltsplanungen ab 2015 einbezogen. Konkrete haushalts- mäßige Veranschlagungen sind erst auf Grundlage der Kreuzungsvereinbarung möglich. Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000 IV / 72210 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: ab 2015
e) mögliche Einnahmen: Anlage/
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt die „große Variante“ umzusetzen und in Vorbereitung der Umsetzung mit der Bahn eine Kreuzungsvereinbarung nach § 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz abzuschließen. |
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