Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In Ziffer 8 - letzter Satz - der am 12.2 2013 vom KPA beschlossenen Fortschreibung der Zielvereinbarung der Ratsbücherei ist eine Änderung der Verwaltungskostensatzung mit folgenden Worten vorgesehen:
"Kinder und Jugendliche werden bis zum 18. Lebensjahr von der Zahlung der Lesegebühr befreit."
Ziel dieser Änderung ist es, den Jugendlichen einen verbesserten Zugang zu den Medien und der Informationskompetenz der Ratsbücherei zu ermöglichen. Die Änderung berücksichtigt auch die Tatsache, daß die Lesetätigkeit der Jungendlichen in diesem Alter stark rückläufig ist und somit eine formale und finanzielle Barriere beseitigt wird. Darüber hinaus wird die Kooperation mit den Schulen und sozialen Projekten erleichtert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 50 Euro c) an Folgekosten: Eine spürbare Einnahmeverschlechterung ist nicht zu erwarten, weil bislang nur sehr wenige Jugendliche die Gebühren zahlen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Tarif 27.1.2 der o. g. Satzung möge an der 4. Aufzählungsposition wie folgt geändert werden:
alte Fassung:
"Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind von der Zahlung der Lesegebühren befreit"
neue Fassung:
"Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zahlung der Lesegebühren befreit"
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