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Sachverhalt:
Es wird zunächst verwiesen auf die Vorberatungen des Verwaltungsausschusses der Hansestadt Lüneburg vom 26.02.2013 (VO/5046/13) und vom 30.04.2013 (VO/5130/13) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktion Die Linke vom 15.05.2013 (Anlage zu Vorlage VO/5155/13).
a) aktuelle Beschlusslage Nach den Beschlüssen des Verwaltungsausschusses der Hansestadt Lüneburg vom 26.02.2013 und 30.04.2013 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV an den Landkreis Lüneburg vorzubereiten, die hierfür notwendigen Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg fortzuführen sowie die hierfür erforderlichen Vereinbarungen zur Beschlussfassung in den Gremien der Hansestadt vorzubereiten. Mit der Rückgabe der Aufgabenträgerschaft an den Landkreis sollen die den Stadtbusverkehr Lüneburg betreffenden Verkehrsleistungen in dem zwischen dem Landkreis und der KVG Stade GmbH & Co. KG sowie der Kraftverkehr GmbH - KVG - (KVG) bestehenden Verkehrsvertrag aus dem Jahr 2004 aufgehen.
Wegen des finanziellen Augleichs zwischen Landkreis Lüneburg, den an den Stadtbusverkehr angeschlossenen Randgemeinden und der Hansestadt Lüneburg sollte die Verwaltung die diesbezüglichen Verhandlungen fortführen.
Ein von der Fraktion Die Linke eingebrachter Antrag zur Beauftragung von Gutachten zwecks Vorbereitung der Gründung eines kommunalen ÖPNV-Dienstleisters sowie zur Übernahme der Kraftverkehr GmbH wurde in der Sitzung des Rates vom 30.05.2013 mehrheitlich abgelehnt.
b) Hintergrund Gemäß § 2 Abs. 2 des Nds. Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Aufgabenträger für den ÖPNV sind die Landkreise und kreisfreien Städte, wobei kreisangehörigen Gemeinden auf Antrag die Aufgabenträgerschaft für den Personennahverkehr übertragen werden kann, der im Wesentlichen auf das Gebiet der Gemeinde beschränkt ist. Von dieser Möglichkeit hat die Hansestadt Lüneburg Gebrauch gemacht und die Aufgabenträgerschaft vom Landkreis Lüneburg gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) für den Stadtbusverkehr am 27.06.2001 mit Wirkung zum 01.07.2001 durch Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft im öffentlichen Personennahverkehr nach § 4 Abs. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), in der Fassung vom 28. Juni 1995 übernommen. Die Rückgabe der Aufgabenträgerschaft kann nach der mit dem Landkreis getroffenen Vereinbarung bis zum 10.06. eines Jahres mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres erfolgen. Der Landkreis Lüneburg hatte aufgrund der aktuellen Entwicklungen zwischenzeitlich eingeräumt, dass ein entsprechender Antrag der Hansestadt bis zum 31.08.2013 beim Landkreis Lüneburg gestellt werden kann.
Der Stadtbusverkehr wird momentan von der Kraftverkehr GmbH - KVG - auf Grundlage von Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erbracht, für deren Erteilung die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zuständig ist. Die derzeitige Genehmigung (Konzession) für den Stadtbusverkehr ist befristet für den Zeitraum vom 01.12.2005 bis 30.11.2013 erteilt worden. Die KVG ist eine Tochtergesellschaft der KVG Stade GmbH & Co. KG. Die Hansestadt Lüneburg hält keine Geschäftsanteile dieser Gesellschaften.
Mit Wirkung zum 01.12.2005 schloss die Hansestadt Lüneburg mit der KVG einen Kooperationsvertrag über die Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Stadtverkehr Lüneburg ab, der mit Ablauf der Liniengenehmigungen ebenfalls am 30.11.2013 endet. Dieser Vertrag regelt Art, Umfang und Qualität der durch das Unternehmen KVG zu erbringenden Verkehrsleistungen im Stadtverkehr im Sinne einer ausreichenden Verkehrsbedienung. Der Vertrag beinhaltet ebenso Aussagen zu den Fahrplanpflichten und den Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung. Für diese zusätzlichen Leistungen erhielt die KVG von der Hansestadt Lüneburg zu Vertragsbeginn einen jährlichen Zuschuss (Ausgleichsbetrag) in Höhe von 140.000 €/Jahr. Vereinbart wurde dessen Abschmelzung bis auf 20.000 €/Jahr in 2013. Darüber hinaus nach 2005 bestellte Leistungen wie z. B. auf der Unibuslinie 5001 oder im Spätverkehr zum Fahrplanwechsel 2010 wurden zu testierten und vertraglich festgelegten Kilometersätzen vergütet und beliefen sich im Jahre 2011 auf insgesamt 152.557,54 €.
Ebenso hat der Landkreis Lüneburg nach dem Beitritt zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV) im Jahr 2004 einen Verkehrsvertrag zur Integration des ÖPNV in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) mit der KVG Stade GmbH & Co. KG und der Kraftverkehr GmbH - KVG – geschlossen. Dieser Vertrag umfasst alle Linien und Netze im gesamten Gebiet des Landkreises Lüneburg und damit auch den Stadtbusverkehr Lüneburg. Er regelt die verbundbedingten finanziellen Auswirkungen des HHV-Beitritts. Da mit dem Beitritt zu dem Verkehrsverbund Absenkungen der Fahrentgelte verbunden waren, wurden den Verkehrsunternehmen die Zahlung ihrer bisherigen Einnahmen zzgl. eines jährlichen Steigerungsbetrages (Dynamisierung) garantiert (sog. Alteinnahmesicherung). Bezogen auf das Stadtgebiet macht dies nach Informationen des Landkreises Lüneburg derzeit einen Betrag von ca. 1,3 Mio. € aus, den der Landkreis jährlich zahlt. Der genannte Vertrag hat (nach zwischenzeitlicher Verlängerung) noch eine Laufzeit bis zum 30.11.2019.
Wie bereits in den vergangenen Sitzungen dargestellt, hatte die KVG im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass der Betrieb des Stadtbusverkehrs derzeit hochdefizitär sei und für die Sicherstellung des Betriebes in der jetzigen Form ein um rund 1,9 Mio. € erhöhter Zuschussbetrag erforderlich werde. Dies resultiere aus einer nach neuer Rechtslage erforderlichen Trennungsrechnung, die es dem Verkehrsunternehmen verbiete, die Erträge aus verschiedenen Konzessionen zu verrechnen.
Ein von der Hansestadt Lüneburg beauftragtes Gutachten stellt zwar eine finanzielle Unterdeckung des Stadtbusverkehrs zu Lasten der KVG fest, kam aber zu dem Ergebnis, dass das Defizit deutlich unter dem von der KVG angegebenen Wert taxiere. Die gutachterlichen Aussagen zur Einnahmeseite der KVG sind mit gewissen Unsicherheitsfaktoren versehen. Hierbei sind insbesondere die dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg unbekannten Einnahmepositionen aus den Ausgleichsmitteln des Landes Niedersachsen nach § 45a PBefG – Schüler- und Ausbildungsverkehre – sowie § 148 Sozialgesetzbuch IX – Schwerbehindertenbeförderung – zu nennen. Vor diesem Hintergrund gehen die gutachterlichen Untersuchungen von einer Unterfinanzierung bzw. einem betrieblichen Defizit des Stadtbusverkehrs von bis zu 0,7 Mio. € aus.
Um sich auch künftig den Betrieb des Stadtbusverkehrs in Lüneburg zu sichern, hat die KVG Ende 2012 einen Antrag auf Neuerteilung der auslaufenden Konzession für den Zeitraum 01.12.2013 bis 30.11.2023 gestellt. Die LNVG fordert nach Ihren Richtlinien und unter Berücksichtigung der Regelungen des PBefG andere Verkehrsunternehmen zur Abgabe eines Konkurrenzangebotes auf. Der Antrag auf Neuerteilung der Konzession wurde als sog. eigenwirtschaftlicher Antrag nach § 8 Abs. 4 PBefG gestellt. Eigenwirtschaftlich ist ein Antrag dann, wenn ein Verkehrsunternehmen den Betrieb aus eigenen Einnahmen ohne kompensierende Zuschüsse des Aufgabenträgers finanzieren will. Um dies finanziell darstellen zu können, beantragte die KVG bei der LNVG allerdings ein wesentlich reduziertes Verkehrsangebot. Dem Antrag lag ein Fahrplanentwurf mit um ca. 27 % reduzierten Fahrplankilometern und ca. 31 % weniger Fahrplanstunden gegenüber dem jetzigen Fahrplan zugrunde und hätte damit das aktuelle Angebot im Stadtbusverkehr deutlich eingeschränkt.
Mit dem Ziel, den Status quo des Stadtbusverkehrs in Bezug auf Leistungsmenge sowie Erschließungs-, Fahrzeug- und Angebotsqualität zu erhalten, hatte die Verwaltung entsprechend der Beschlusslage des Verwaltungsausschusses – ebenso wie der Landkreis Lüneburg und die an den Stadtbusverkehr angeschlossenen Randgemeinden – gegenüber der LNVG eine ablehnende Stellungnahme zum vorliegenden Antrag KVG abgegeben und darauf hingewiesen, dass der dem Antrag zugrunde liegende Fahrplan nicht dem öffentlichen Verkehrsbedürfnis entspreche.
b) aktuelle Entwicklungen Nach den abschließenden Verhandlungen zwischen KVG, Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg ist – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt- und Landkreisgremien – ab dem Jahr 2014 ein Zuschussbedarf für den Betrieb des Stadtbusverkehrs von 775.000,- € verhandelt worden. Dieser Betrag soll an der zwischen dem Landkreis Lüneburg und der KVG im o. g. Verkehrsvertrag vereinbarten jährlichen Dynamisierung von rund 3 % teilnehmen. Das heutige Liniennetz, Fahrplanangebot sowie die Qualitätsstandards, die gegenwärtig für den Stadtbusverkehr gelten, werden von der KVG zugesichert. Abgesichert wird dieses Verhandlungsergebnis durch die vollumfängliche Integration des Stadtbusverkehrs Lüneburg in den Verkehrsvertrag zwischen Landkreis Lüneburg und KVG. Damit wird der Stadbusverkehr – wie alle anderen Teilnetze innerhalb des Landkreises – mit Wirkung vom 01.12.2013 normaler Bestandteil des Verkehrsvertrages. Die Vertragslaufzeit ist auf den Zeitpunkt des Auslaufens der dazu gehörenden Teilnetze festgelegt, so dass eine gemeinsame Ausschreibung ermöglicht wird. Der Vertragsentwurf, dem der Kreistag in seiner Sitzung vom 24.06.2013 zugestimmt hat, ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die skizzierte Lösung bedingt die Rückgabe der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV an den Landkreis Lüneburg ebenfalls mit Wirkung zum 01.12.2013, damit die Integration des Stadtbusverkehrs in den Verkehrsvertrag zwischen Landkreis und KVG abgesichert werden kann. Die Verwaltungen haben zwecks Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft, den Entwurf einer Rückübertragungsvereinbarung erarbeitet, der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist und dem Kreistag Lüneburg und Rat der Hansestadt Lüneburg zustimmen müssen. Die Zustimmung des Kreistages erfolgte ebenfalls in der Sitzung am 24.06.2013.
Die Vereinbarung sieht entsprechend dem bisherigen Verhandlungsstand eine Teilung des o.g. Ausgangsbetrages von 775.000,- € sowie der bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2019 sich jährlich dynamisierenden Zuschussbeträge zwischen Landkreis und Stadt im Verhältnis 40 : 60 vor, so dass von der Hansestadt für das Jahr 2014 grundsätzlich eine Zahlung von 465.000,- € zu leisten wäre (Näheres s. u.).
Die Verantwortung für Ab- und Zubestellungen von Leistungen im Stadtbusverkehr verbleibt nach dem Vereinbarungsentwurf bei der Hansestadt Lüneburg, ebenso wirken sich die finanziellen Auswirkungen zugunsten bzw. zulasten der Hansestadt aus. Auch hat sich die Hansestadt bei der Aufstellung zum Nahverkehrsplan maßgebliche Mitwirkungsrechte vorbehalten. Der Nahverkehrsplan wird nach dem novellierten und zum 01.01.2013 in Kraft getretenen PBefG künftig eine verbindlichere Wirkung bei der Erteilung von Linienkonzessionen erhalten. Die Hansestadt wird bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die zum 01.12.2019 beabsichtigte Ausschreibung beteiligt.
Da auch die landkreisangehörigen Gemeinden Reppenstedt, Mechtersen, Vögelsen, Bardowick und Adendorf in erheblichem Maße von dem Stadtbusverkehr profitieren, hat sich die Verwaltung in mehreren Verhandlungsgesprächen bemüht, eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der von der Hansestadt Lüneburg im Innenverhältnis zum Landkreis zu tragenden Quote von 60 % zu erwirken. Nach Vorstellung der Hansestadt sollte hierbei eine quotale Aufteilung herbeigeführt werden, bei der der 60%-Anteil der Hansestadt wiederum zu 60 % von der Hansestadt Lüneburg (entspricht 279.000,- €) und der verbleibende Anteil von 40 % (entspricht 186.000,- €) auf die an den Stadtbusverkehr angeschlossenen Gemeinden nach Einwohnerschlüssel getragen würde. Die vorgesehene Aufteilung ist der
Nach zahlreichen Verhandlungsgesprächen haben die Gemeinen Adendorf, Reppenstedt und Mechtersen die Zahlung der eingeforderten Beträge zunächst für das Jahr 2014 zugesagt. Der Flecken Bardowick hat eine einjährige Zusage i. H. v. 29.946,84 €, die Gemeinde Vögelsen i. H. v. 7.500,- € (ebenfalls für 2014)ausgesprochen. Hierdurch entstehen gegenüber den in Anlage 3 genannten Beträgen Fehlbeträge i. H. v. 14.616,- € und 8.233,- €. Alle Gemeinden haben Verhandlungsbereitschaft für die Folgejahre signalisiert.
Nach Vorstellung der Hansestadt muss in weiteren Verhandlungen zwischen Landkreis, Gemeinden und Stadt eine Lösung über die Verteilung der o. g. Fehlbeträge i. H. v. 14.616,- € und 8.233,- € bis Ende des Jahres 2013 sowie für die Jahre 2015 ff. ein neues Aufteilungsverfahren gefunden werden, das unter Federführung des Landkreises eine angemessene finanzielle Beteiligung der an den Stadtbusverkehr angeschlossenen Gemeinden vorsieht. Einhelliges Ziel aller Beteiligten ist allerdings, dass bereits mit Inkrafttreten des Winterfahrplanes 2014 (Dezember 2014) Angebotsoptimierungen herbeigeführt werden, die zu einer Reduzierung des mit der KVG ausgehandelten Zuschussbetrages führen. Aus diesem Grund beabsichtigt die Hansestadt für das 1. Quartal 2014 die Initiierung eines Planungsgespräches, an dem alle beteiligten Gemeinden teilnehmen und Optimierungsmöglichkeiten erörtern.
c) Bewertung Mit dem übergeordneten Ziel einer umfassenden Überplanung des Busverkehrs im Stadt- und übrigen Landkreisgebiet hat die Verwaltung die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft an den Landkreis Lüneburg vorgeschlagen. Nach den obigen Ausführungen würde der bestehende Verkehrsvertrag zwischen KVG und Landkreis Lüneburg die stadtbezogenen Verkehrsleistungen aufnehmen, die damit unter Beibehaltung des status quo noch eine vertragliche Grundlage bis zum Jahr 2019 hätten. Um die seitens beider Verwaltungen ausgemachten Optimierungspotenziale zwischen Landkreis- und Stadtbuslinien realisieren zu können, ist seitens des Landkreises beabsichtigt, zeitgerecht vor Auslaufen des Verkehrsvertrages eine Ausschreibung aller im Landkreisgebiet derzeit angebotenen Verkehrsleistungen zu initiieren. Nur auf diese Weise stünde ein ausreichend großes Linienbündel zur Verfügung, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine ausreichende Anzahl von Konkurrenten zum Wettbewerb aufrufen dürfte. Die Rückgabe der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV von der Hansestadt Lüneburg an den Landkreis Lüneburg ist hierfür Voraussetzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 50,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 500,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: aa) im Haushaltsjahr 2013: 38.750,00 € bb) im Haushaltsjahr 2014: 279.000,00 € c) an Folgekosten: siehe Anlage 3 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja: für das Haushaltsjahr 2013 Nein: für die Haushaltsjahre 2014 ff. Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: 1. Nachtrag Nr. 2 zum Verkehrsvertrag zur Integration des ÖPNV in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) 2. Vertrag über die Aufgabenträgerschaft im Stadtverkehr Lüneburg 3. Zukünftiger Zuschussbedarf Stadtbusverkehr
Beschlussvorschlag:
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