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Vorlage - VO/5174/13-1  

 
 
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit - Änderung der Zweckvereinbarung über die Zusammenlegung der Telefonzentralen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerAktenzeichen:02/IKZ
  Bezüglich:
VO/5174/13
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 11 - Personal & Interner Service
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 12 - EDV
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.08.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 19.06.13 dem Abschluss der vorgelegten Zweckvereinbarung über die Zusammenlegung der Telefonzentralen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg zugestimmt.

 

Diese Zweckvereinbarung ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) der Kommunalaufsichtbehörde anzuzeigen. Aus diesem Grunde ist der Entwurf der Zweckvereinbarung seitens der Hansestadt Lüneburg vor dem Ratsbeschluss an die hierfür zuständige Mitarbeiterin bei der Kommunalaufsicht geschickt worden m.d.B. um Vorprüfung, ob aus Sicht der Kommunalaufsicht noch Änderungsbedarf besteht.

 

Eine Rückmeldung auf die Anfrage erfolgte bis zum 19.06.13 nicht. Es stellte sich dann heraus, dass die bisher zuständige Mitarbeiterin nicht mehr im betreffenden Referat tätig ist und die Anfrage der Stadt nicht auffindbar war. Nach erneuter Übersendung der Zweckvereinbarung teilte der nun zuständige Mitarbeiter mit Schreiben vom 27.07.13 mit:

 

„Gegen den Entwurf der Zweckvereinbarung bestehen insoweit Bedenken, als im Entwurf der Zweckvereinbarung festgelegt wird, dass es sich bei der Aufgabenwahrnehmung um eine Aufgabenübertragung handeln soll. Die Aufgaben der Telefonzentrale gehören zum Ressourcenmanagement. Insoweit kommt nur eine mandatierende Aufgabendurchführung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomZG für die Hansestadt Lüneburg durch den Landkreis Lüneburg in Betracht.“

 

Im Weiteren wurde daher eine entsprechende Änderung der Überschrift sowie des § 1 der Zweckvereinbarung gefordert. Im Übrigen wurden gegen den Entwurf der Zweckvereinbarung keine Bedenken gesehen. Allerdings ist in § 2 Abs. 1 Satz 1 und in § 3 Abs. 1 Satz 1 der Vereinbarung vom „Stichtag des Aufgabenübergangs“ die Rede. Um nicht Gefahr zu laufen, dass die Kommunalaufsicht diese Formulierung nachträglich noch bemängelt, wurde diese in „zum Stichtag der Übernahme der Aufgabenwahrnehmung“ geändert.

 

Die entsprechend geänderte Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die o.g. Änderungen sind besonders hervorgehoben.

 

Durch diese formale Änderung ergeben sich faktisch keine Änderungen in der Aufgabendurchführung. Soweit eine Kommune einen anderen mit der Durchführung einer Aufgabe beauftragt hat, bleiben ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Aufgabendurchführung nach § 2 Abs. 4 Satz 2 NKomZG zwar unberührt, Rechte und Pflichten lassen sich bei einer Telefonzentrale in dem Sinne aber nicht definieren. Es geht hierbei darum, einen guten Service für die Anrufer zu bieten. Die Rahmenbedingungen dafür sind durch die Zweckvereinbarung abgestimmt. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass der Landkreis Lüneburg einen reibungslosen Dienstbetrieb organisieren wird.

 

Da der Landkreis Lüneburg nunmehr nur mit der Durchführung der Aufgabe der Telefonzentrale für die Hansestadt Lüneburg beauftragt werden soll, ist die Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 Nr. 17 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht mehr gegeben. Die Entscheidung über die geänderte Zweckvereinbarung obliegt nun dem Verwaltungsausschuss. Gleichwohl wird die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung vorgelegt, da der Ratsbeschluss vom 19.06.13 eine Aufgabenübertragung an den Landkreis Lüneburg zum Gegenstand hatte. Dieser Beschluss muss zunächst aufgehoben werden. Um die Verfahrensschritte nicht unnötig zu verkomplizieren, wird deshalb sowohl die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 19.06.13 als auch die geänderte Zweckvereinbarung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- Geänderte Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Telefonzentrale der Hansestadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01-08-13 _2__geänderte Zweckvereinbarung Telefonzentrale, Änderungen hervorgehobenx (35 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Ratsbeschluss vom 19.06.2013 über die Zustimmung zum Abschluss der der VO/5174/13 beigefügten Zweckvereinbarung zur Zusammenlegung der Telefonzentralen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit Wirkung vom 01.10.2013 wird aufgehoben.

 

2.              Dem Abschuss der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten geänderten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Telefonzentrale der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.

 

Stammbaum:
VO/5174/13   Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Zusammenlegung der Telefonzentralen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement   Beschlussvorlage
VO/5174/13-1   Interkommunale Zusammenarbeit - Änderung der Zweckvereinbarung über die Zusammenlegung der Telefonzentralen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement   Beschlussvorlage