Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Rahmen einer Prüfung der Dienstvereinbarungen und Richtlinien bei der Hansestadt Lüneburg wurde festgestellt, dass die Satzung des Stiftungsfonds für Beihilfen an Bedürftige und des Stiftungsfonds für Beihilfen an Schüler und Studenten vom 21.08.1958 hinfällig ist. Beide Stiftungsfonds sind mit Gründung der Lüneburger Bürgerstiftung im Jahr 2005 in dieser aufgegangen. Aus diesem Grund ist die o.g. Satzung aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Entwurf Aufhebungssatzung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die anliegende Aufhebungssatzung.
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