Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß der Wahlordnung zur Wahl des Seniorenbeirats in der Hansestadt Lüneburg vom 24.10.1996 sind 60 Delegierte zu wählen. Nach § 9 Abs. 3 kann der Wahlvorstand dem Rat vorschlagen, alle Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber für gewählt zu erklären. Er beauftragt die Wahlleitung die Delegiertenversammlung einzuberufen und alle Personen zu berücksichtigen, da ihre Zahl die vorgegebenen 60 Delegierten nicht oder nur unwesentlich überschreitet.
Es sind insgesamt 63 Personen fristgerecht bis zum 05.05.13 vorgeschlagen und vom Wahlvorstand zugelassen worden.
Der Wahlvorstand bestehend aus Frau Angela Lütjohann/Bereichsleiterein Soziale Dienste und Frau Almut Groth/Seniorenberaterin im Seniorenservicebüro beantragt, alle Bewerber und Bewerberinnen als Delegierte für gewählt zu erklären. Sie werden dann zur Delegiertenkonferenz am 23.10.2013 ins Glockenhaus eingeladen, um aus ihrer Mitte den Seniorenbeirat zu wählen. Die Berufung des Seniorenbeirats erfolgt durch den Rat der Hansestadt Lüneburg am 31.10.2013
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 50,- € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg erklärt alle vom Wahlvorstand als Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen zugelassenen 63 Personen gemäß der beigefügten Anlage zu Delegierten für die Delegiertenkonferenz.
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