Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Gemäß § 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) – alt – bzw. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2011 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Der vollständige Jahresabschluss 2011 kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen entnehmen Sie bitte der als Anlage (4.) beigefügten Synopse.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 7, S. 14 des Schlussberichtes).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von 278.158,40 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt und zu zwei Drittel der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt. Der Überschuss des Jahresergebnisses 2010 (550.852,94 EUR) wird zu einem Drittel entstehungsgerecht der ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt, während zwei Drittel des Ergebnisses (369.071,47 EUR) der zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden.
Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff der Abgabenordnung.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO bzw. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |