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Vorlage - VO/4532/12  

 
 
Betreff: Beschluss einer Erklärung zum Entschuldungsvertrag des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Entschuldungsvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen ist am 02. Februar 2012 unterzeichnet worden.

 

Der Landkreis hat bei den Verhandlungen über den Entschuldungsvertrag von Anfang an Wert darauf gelegt, sich nicht einseitig und womöglich zu Lasten der Gemeinden im Landkreis zu entschulden. So wurde im Vertrag die Senkung der Kreisumlage um einen Punkt ab 2013 und um einen weiteren halben Punkt ab 2014 vorgesehen.

 

Der Landkreis muss in den nächsten Haushaltsjahren Überschüsse erzielen, um auch noch die restlichen Altlasten (Liquiditätskredite) abzubauen. Diese belaufen sich unter Berücksichtigung der Entschuldungshilfe von 71,8 Mio. Euro per Ende 2011 auf rd. 36,7 Mio. Euro.

 

Die Gemeinden im Landkreis sehen die Notwendigkeit eines weiteren Schuldenabbaues, möchten aber angesichts ihrer eigenen finanziellen Situation an außerordentlich hohen Überschüssen des Landkreises angemessen beteiligt werden. Dies gilt insbesondere für die Hansestadt Lüneburg, weil sie selbst beim Land Niedersachsen einen Antrag auf Entschuldungshilfe gestellt hat und sie, sofern es zum Abschluss des Entschuldungsvertrages kommt, deutlich höhere restliche Altlasten abzubauen haben wird.

 

Ferner haben die Gemeinden im Landkreis eine engere Einbeziehung in das Haushaltsaufstellungsverfahren und eine zeitnähere Information über die unterjährige Entwicklung des Kreishaushaltes und den Jahresabschluss gewünscht.

 

In mehreren Gesprächen mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg wurden Modelle diskutiert, die sowohl den Interessen der Gemeinden als auch denen des Landkreises Rechnung trägt. Schließlich wurde ein Entwurf für eine gemeinsame Erklärung zum Entschuldungsvertrag erarbeitet.

 

Dieser Entwurf sieht vor, dass der Landkreis ab 2014 eventuelle Überschüsse, die über 3,5 Mio. Euro hinausgehen, zur Hälfte an die Kommunen weiterleitet. Andererseits kann der Landkreis bei einem drohenden Defizit den Hebesatz der Kreisumlage wieder anheben (atmende Kreisumlage). Außerdem ist darin das Verfahren für eine engere und frühzeitigere Einbeziehung der Kommunen bei der Haushaltsaufstellung und -ausführung geregelt.

 

Die Laufzeit ist an die Laufzeit des Entschuldungsvertrages gekoppelt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.03.12 der o.g. Erklärung mehrheitlich bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme zugestimmt.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt die Erklärung in der Fassung vom 13.02.12 (Anlage 1) ein gutes Verhandlungsergebnis dar. Sie ist ein weiterer Baustein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Verantwortungspartnerschaft zwischen Hansestadt und Landkreis für die Region Lüneburg.

 

Erstmalig werden die kreisangehörigen Gemeinden in das Verfahren der Haushaltsaufstellung und der Jahresrechnung über ein zu bildendes Koordinierungsgremium eingebunden.

 

Mit dieser Erklärung partizipieren die kreisangehörigen Gemeinden formell zwar erst ab dem Haushaltsjahr 2014 an den Haushaltsüberschüssen, die während der Laufzeit des Entschuldungsvertrages über 3,5 Mio. € hinausgehen, jedoch werden die Gespräche zwischen dem Landkreis und den Kommunen bereits in 2012 beginnen, wenn alle Beteiligten die Erklärung beschließen.

 

Die Hansestadt Lüneburg und die übrigen kreisangehörigen Gemeinden werden unbenommen dessen mit dem Landkreis auch für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 über eine Partizipation verhandeln, falls in diesen beiden Haushaltsjahren bereits Überschüsse erwirtschaftet werden sollten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1 – Erklärung zum Entschuldungsvertrag in der Fassung vom 13.02.12

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu VO_4532_12 - Erklärung zum Entschuldungsvertrag in der Fassung vom 13.02.12. (22 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Erklärung zum Entschuldungsvertrag in der Fassung vom 13.02.2012 (Anlage 1 zur Beschlussvorlage) wird beschlossen.