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Vorlage - VO/4526/12  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen durch den Eigenbetrieb 8
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schmidt, Martina
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Nach § 123 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist

 

Nach § 123 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 43 GemHKVO  Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die in den folgenden drei Haushaltsjahren nachgeholt werden. Die Rückstellungen werden danach in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist.

Da es sich nicht um eine „Kann-Vorschrift“ handelt, ist die Gemeinde zur Bildung von Rückstellungen verpflichtet. Hierdurch soll eine periodengerechte Zuordnung des Aufwandes, der im Laufe des Haushaltsjahres entsteht, gewährleistetet werden. Der Belastung kommender Haushaltsjahre wird dadurch entgegengewirkt. Sofern die Rückstellungen nicht in der veranschlagten Höhe benötigt werden, werden sie aufgelöst.

 

Stehen in dem betreffenden Budget keine Mittel zur Bildung der Rückstellung zur Verfügung ist nach § 117 NKomVG eine überplanmäßige Aufwendung zulässig, da es sich um eine zeitlich und sachlich unabweisbare Aufwendung handelt, deren Deckung gewährleistet ist.

 

 

Sachverhalt für unterlassene Instandhaltung bei Gebäuden

Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft ist für die Unterhaltung der Liegenschaften der Hansestadt Lüneburg zuständig. Die dem Eigenbetrieb zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um sämtliche notwendige Reparaturen zeitnah ausführen zu können. Berücksichtigt werden muss hierbei auch der Zustand der Liegenschaften bei Übernahme durch den Eigenbetrieb. Inzwischen hat sich ein Reparaturstau aufsummiert.

Aus der Anlage sind die Instandhaltungsmaßnahmen zu entnehmen, die durch weitere Verschlechterungen des Zustands in 2011, erforderlich sind.

 

Der Reparaturstau beläuft sich auf 1.436.700,- € gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung.

 

 

Sachverhalt für den Ausgleich des Verlustvortrages

Es  bestehen Forderungen des EB 8 gegenüber der Hansestadt in Höhe von 423.397,44€.Die Forderungen begründen sich im Wesentlichen durch den zeitlich versetzten Übergang von der Kameralistik zur Doppik zwischen dem EB 8 und der Hansestadt. Im Falle der Wiedereingliederung ist es sinnvoll die Forderungen gegenüber der Hansestadt abzuschreiben.

 

Die Verwaltung schlägt vor für die Regulierung der unterlassenen Instandhaltungen und für den Ausgleich des Verlustvortrags Rückstellungen in Höhe von 1.860.097,44 € zu bilden. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist durch Mehrerträge, die 2011 bei der Gewerbesteuer erzielt worden sind, gewährleistet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein                                                        3013000

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              21020

              Produkt / Kostenträger:              61100104

              Haushaltsjahr:                            2011

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Aufstellung EB 8

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rückstellungsliste Gbwirt. Stand 15.03.12, 14.00 Uhr (28 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Einer überplanmäßigen Aufwendung zur Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung bei Gebäuden und für den Ausgleich des Verlustvortrages in Höhe von insgesamt 1.860.097,44 €  wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und   § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2011 zugestimmt.