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Vorlage - VO/4420/11  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 119 „Oedeme-Süd“ ist seit dem 16.07.2001 rechtskräftig. Der überwiegende Teil dieses Baugebietes wurde bereits erschlossen und mittlerweile auch bebaut. Nun soll der westliche Teil als zweiter Bauabschnitt erschlossen und bebaut werden.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.04.2011 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Oedeme-Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Ziel der Planung ist es die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie die örtliche Bauvorschrift für einen Teilbereich (siehe Anlage) zu überarbeiten und an neuere städtebauliche Entwicklungsvorstellungen anzupassen.

 

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde im weiteren Verfahrensverlauf beschlossen und an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist im Bereich Stadtplanung der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

 

Der Ortsrat Oedeme ist im Verfahren beteiligt worden.

 

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Diese sind mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen.

Nach der Abwägung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 119 „Oedeme-Süd“ gefasst werden.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im

Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)              100 Euro

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschlag und Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610-119 Ä1 VO4420-11 Anlage Geltungsbereich (124 KB)      
Anlage 3 2 Verfahrensübersicht_B-Plan (18 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 4 3 612610-119 Ä1 VO4420-11 Anlage Stellungnahmen und Abwägung (3063 KB)      
Anlage 2 4 612610-119 Ä1 VO4420-11 Anlage Plan und Begründung sw (1022 KB)      
Anlage 5 5 Ergänzung (297 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1.      Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

2.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 119Oedeme-Südmit Örtlicher Bauvorschrift wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.