Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg ist Veranstalterin des Lüneburger Weihnachtsmarktes. Rechtliche Grundlage war bisher wie für andere städtische Marktveranstaltungen (Wochenmarkt, Frühjahrsmarkt) die Marktsatzung der Stadt Lüneburg vom 03.04.1984. Der Weihnachtsmarkt wurde danach als Jahrmarkt jährlich festgesetzt und durchgeführt. Für die Teilnahme am Weihnachtsmarkt mit einem Marktstand ist eine Zulassung durch Stadt als Veranstalterin erforderlich, denn regelmäßig gingen und gehen mehr Bewerbungen ein, als Standplätze vergeben werden können. Maßgebliche Kriterien für die Auswahl der Bewerber waren in der Vergangenheit eine attraktive weihnachtliche Gestaltung des Standes, ein attraktives Angebot sowie das Merkmal „bekannt und bewährt“, welches die Bekanntheit des Standes sowie die Zuverlässigkeit des Betreibers bei der Durchführung der Veranstaltung in der Vergangenheit positiv berücksichtigt.
Im Jahr 2010 wurde eine Umgestaltung des Aufbaus des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz geplant, die Rathausfassade sollte durch die Öffnung der bislang davor stets geschlossen aufgebauten Standreihe erlebbar gemacht werden. Wegen der dadurch notwendigen veränderten Aufstellung einzelner Stände wurde ein bis dahin regelmäßig auf dem Markt vertretener Ausschankstand nicht mehr zugelassen. Der Begründung zur Auswahl gerade dieses Standes ist das Verwaltungsgericht Lüneburg im gerichtlichen Eilverfahren nicht gefolgt und hat die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, erneut über die Zulassung dieses Bewerbers zu entscheiden. Der betreffende Stand wurde daraufhin zugelassen und die geplanten Veränderungen im Aufbau zurückgestellt.
Die Verwaltung hatte daraufhin berichtet, einen den rechtlichen Vorgaben der Rechtsprechung genügenden Vorschlag für die künftige Standplatzvergabe machen zu wollen.
Um die genannten gestalterischen Planungen umsetzen zu können, ist es notwendig, die Marktfläche für den Weihnachtsmarkt zu bestimmen. Die Festlegung der genauen Flächen steht dabei im Ermessen der Hansestadt Lüneburg als Veranstalterin. Zudem sollen im Rahmen einer Satzungsregelung klare Rahmenbedingungen für den Ablauf der Veranstaltung geschaffen werden, die der teilweise veränderten Praxis Rechnung tragen. So ist vom Bereich Marktwesen ein erfolgreiches Verfahren zum zeitlich gestaffelten Auf- und Abbau der Marktstände entwickelt worden, welches in der Satzung verankert wird. Außerdem soll der Weihnachtsmarkt künftig als Spezialmarkt veranstaltet werden. Im Unterschied zu einem Jahrmarkt dürfen auf Spezialmärkten keine Waren aller Art, sondern nur bestimmte Waren feilgeboten werden. Hierdurch wird eine Fokussierung auf das gewünschte – weihnachtlich geprägte – Sortiment ermöglicht. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit wurde eine neue Weihnachtsmarktsatzung, die neben die bestehende Marktsatzung tritt, erarbeitet. In der bestehenden Marktsatzung sowie der Marktgebührensatzung ergeben sich redaktionelle Folgeänderungen (vgl. Anlage).
Auf der Grundlage der oben beschriebenen Weihnachtsmarktsatzung sollen darüber hinaus die Auswahlkriterien für die Zulassung der Bewerber in Vergaberichtlinien schriftlich niedergelegt werden.
Dem Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V., der Lüneburg Marketing GmbH und dem Lüneburger City Management wurde Gelegenheit gegeben, zu den Arbeitsentwürfen der Verwaltung Stellung zu nehmen. Einige der Vorschläge des Schaustellerverbandes wurden in der Weihnachtsmarktsatzung berücksichtigt.
Einzelheiten wird die Verwaltung mündlich erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 300,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Weihnachtsmarktsatzung der Hansestadt Lüneburg sowie die Änderungen der Marktsatzung und der Marktgebührensatzung werden beschlossen. |
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