Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich südlich des Pilgerpfades als Fläche für die Landwirtschaft sowie, im Bereich der ehemaligen Klinik, als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ dar. Planungsrechtlich ist dieses Gebiet dem Außenbereich i. S. von § 35 BauGB zuzuordnen. Das gilt auch für die Fläche der ehemaligen Psychiatrischen Klinik Häcklingen, die ihren Betrieb nach Uelzen verlagert hat.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt am 18.05.2004 beschlossen den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „ Pilgerpfad-Süd“ in einem 52. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 21.05.2010 sowie anschließendem Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 07.06.2010 bis einschließlich 18.06.2010 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 03.06.2010 bis 21.06.2010 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Stellungnahmen sowie der angefertigten Gutachten sind in den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans eingeflossen.
Am 02.03.2011 wurden die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 07.03.2011 bis einschließlich 20.04.2011 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 05.03.2011 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 21.03.2011 bis 20.04.2011 im Bereich Stadtplanung ein Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den Änderungsbereich sowie der Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt werden und von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vom 09.03.2011 bis 13.04.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.
Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung in der Abwägung ist in der Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Entwurfes, der Begründung oder des Umweltberichtes nicht erforderlich.
Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Pilgerpfad-Süd“ wird im weiteren Verfahren der Regierungsvertretung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungskosten werden durch Dritte übernommen gemäß städtebaulichem Vertrag. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Abwägungsvorschlag, Begründung einschließlich Umweltbericht, Pläne
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die im Rahmen der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Pilgerpfad-Süd“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Pilgerpfad-Süd“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
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