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Vorlage - VO/4118/11  

 
 
Betreff: Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56b - Kinder und Familie Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
28.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 21.07.1994 die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten erlassen. Diese Ordnung wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert, zuletzt durch Beschluss des Rates vom 26.08.2010.

 

In seiner Sitzung am 01.12.2010 hat der Jugendhilfeausschuss (Vorlage 3912/10) eine Änderung des in dieser Benutzungsordnung vorgesehenen Anmeldeverfahrens für die Kitas beschlossen und auch neue Vergabekriterien für die Kita-Plätze festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur nächsten Sitzung des JHA eine Änderung der bisherigen Benutzungsordnung vorzulegen.

 

Kernstück dieser Änderung ist, dass die Anmeldung künftig an einer zentralen Stelle innerhalb eines jährlich festzulegenden Zeitfensters erfolgt. Über die Vergabe der Plätze entscheidet jedoch weiter die jeweilige Leitung der Kindertagsstätte. Die Vergabe erfolgt aber nicht mehr wie bisher in der Reihenfolge der Anmeldungen. Vielmehr sind die individuellen sozialen und familiären Bedürfnisse des Kindes und seiner Eltern bei der Entscheidung über die Aufnahme zu Grunde zu legen. Insofern sind die Absätze 3 und 4 des § 2 der Benutzungsordnung neu zu fassen.

 

Darüber hinaus kann der Absatz 4 des § 2, der bisher vorsah, dass bei Aufnahme des Kindes dessen Sauberkeitserziehung abgeschlossen sein solle, ersatzlos gestrichen werden. Zwar hat die Hansestadt im vergangenen Jahr ein vor dem Verwaltungsgericht anhängiges Verfahren zur Durchsetzung dieser Bestimmung gewonnen, allerdings nur aus formalen Gründen. Wäre das Gericht in die inhaltliche Prüfung eingestiegen, hätte mit dem gesetzlich fixierten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz die Gefahr bestanden, dass die Benutzungsordnung zumindest in diesem Punkte für unwirksam erklärt worden wäre. Diese Bestimmung ist daher aus der Benutzungsordnung herauszunehmen.

 

Des Weiteren ist der § 7 der Benutzungsordnung dahingehend zu ergänzen, dass die Geschwisterermäßigung auch dann eintritt, wenn das Geschwisterkind in einer Tagespflegestelle betreut wir. Damit wird der gesetzlich vorgesehenen Gleichrangigkeit der Kita-Betreuung und der Tagespflege Rechnung getragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für Kindertagesstätten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für Kindertagesstätten (30 KB) PDF-Dokument (74 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung neu gefasst.