Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Hansestadt und der Landkreis haben eine Vielzahl von Vereinbarungen zur interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Ziel abgeschlossen, Aufgaben wirtschaftlicher zu erfüllen und gleichzeitig den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. In § 8 Abs. 1 des Finanzvertrages zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010 haben die Vertragsparteien ihre Absicht erklärt, die Arbeitsfelder interkommunaler Zusammenarbeit weiter auszubauen. Eine Übersicht der bereits bestehenden Vereinbarungen ist dem Finanzvertrag als Anlage 3 beigefügt. Diese Anlage, soll laut Vertrag mindestens einmal jährlich aktualisiert werden. Da diese Anlage den Stand vom 01.02.2010 hat, erfolgt die Aktualisierung für die Folgejahre jeweils zum 01.02. eines Jahres.
Zum Stand 01.02.2011 sind bereits zwei neue Kooperationsprojekte, die Bereiche Ausländerbehörde und Zensus 2011 betreffend, hinzugekommen. Die Anlage 3 zum Finanzvertrag (siehe Anlage) ist entsprechend um die laufenden Nr. 43 und 44 ergänzt worden. In den übrigen, dort dargestellten Projekten haben sich keine Veränderungen ergeben. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Anlage 3 zum Finanzvertrag zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010 in der aktualisierten Fassung zum Stand 01.02.2011
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