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Vorlage - VO/3814/10  

 
 
Betreff: Gründung einer Gesellschaft " Lüneburg Solar" - Vorbereitung der Maßnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Müller, Rainer
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die klassischen Aufgaben eines Stadtwerkes sind in der Hansestadt Lüneburg nicht in einem Unternehmen gebündelt, vielmehr sind die Aufgaben innerhalb des Konzerns verteilt.

 

Die Ver- und Entsorgungsaufgaben werden von Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen, an denen die Hansestadt unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist. Die Aufgaben der Entsorgung (Abwasser, Straßenreinigung, Müll, etc.) werden bspw. von der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) bzw. der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) übernommen. Die Versorgungsaufgaben bietet heute die E.ON Avacon AG an, die 1999 nach einer Fusion verschiedener Unternehmen zunächst als Avacon AG firmierte. Zu den Gründungsgesellschaftern der Avacon AG gehörte u.a. die Hastra, welche bereits 1929 von niedersächsischen Städten und Landkreisen sowie der Preußischen Elektrizitäts AG gegründet wurde. Die Hansestadt Lüneburg gehörte zu den Gründungsgesellschaftern. Die Anteile der E.ON Avacon AG werden von der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH als Konzernbeteiligung gehalten.

 

Die Hansestadt Lüneburg beschäftigt sich seit Jahren aktiv mit dem Thema „Nachhaltigkeit der Energieversorgung in Lüneburg“. Im Rahmen der bundesweiten herstellerneutralen Imagekampagne „SolarLokal“ (VO/1502/05) wurden z.B. Bürgersolaranlagen mit der zur Verfügung Stellung von Dachflächen gefördert.

 

Zur gezielten Erweiterung des Portfolios beabsichtigt die Hansestadt Lüneburg, eine neue Gesellschaft innerhalb des Konzerns zu gründen mit dem Zweck, die Nutzung der Solarenergie in der Hansestadt voranzutreiben und die Errichtung von Solaranlagen auf Dachflächen zu realisieren.

 

Als Gesellschafter der Lüneburg Solar GmbH sind die Lüneburger Wohnungsbau GmbH, die AGL, die GfA und andere geeignete Partner wie z.B. Campus e.V. sowie weitere private oder kommunale Partner vorgesehen. Die Lüneburg Solar GmbH nutzt dabei die Flächen der Gesellschafter sowie von der Hansestadt, die für die Erzeugung von Solarenergie geeignet sind. Dies sind neben Dachflächen z.B. die Böschungen der Deponie, auf denen Solarfelder errichtet werden können. Flächen, die für die Gewinnung von Solarenergie prädestiniert sind, werden angemietet. Der erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.

 

Die Überschüsse der Gesellschaft werden gezielt dafür eingesetzt, weitere Solaranlagen zu errichten, um so die Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen.

 

Vor der Umsetzung des Geschäftsmodells sind die wesentlichen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen zu beantworten. Die vergaberechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen sind hinsichtlich der beabsichtigten Gesellschafterstruktur zu prüfen. Für die Lüneburg Solar GmbH ist ein Businessplan zu erstellen, in dem zahlreiche Parameter beachtet, Risiken bewertet und gewichtet werden müssen, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu gewährleisten. Für die zu gründende Gesellschaft ist ein technisches Gesamtkonzept zu erstellen, in dem neben den technischen und statischen Anforderungen an Solaranlagen unterschiedlicher Größen auch die Optimierung der Stromeinspeisung in die Netze bzw. die Nutzung der Energie vor der Einspeisung (flukturierende Energie) zu untersuchen ist. Zu berücksichtigen sind insbesondere die aktuellen technischen Trends und Entwicklungen. Für die Bearbeitung der oben genannten Aufgaben ist davon auszugehen, dass externe Beratungsleistungen zumindest teilweise zu beauftragen sind.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         35,00 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:                   ggfs. Beratungsaufwendungen

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag - Solar GmbH (68 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Prüfungen für die Gründung der Gesellschaft zu veranlassen und die Ergebnisse im Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen vorzustellen.